Blackbox – diesen Begriff kennt man aus der Luftfahrt, jetzt kommt die besondere Box aber auch auf der Erde, oder genauer gesagt, im Straßenverkehr zum Einsatz. Da die Zahl der schweren Unfälle immer weiter steigt, wird die Blackbox für Autos Pflicht. Diese Regelung gilt allerdings nur für Neuwagen.
Wann kommt die Blackbox?
Schon 2022 hat die Europäische Kommission geplant, eine Blackbox für Autos einzuführen, ab Juli 2024 ist es dann so weit. In der sogenannten „New Vehicle General Safety Regulation“ ist der verbindliche Einsatz eines „Event Data Recorders“, kurz EDR, vorgesehen. Dieses Gerät erfüllt die gleichen Aufgaben wie die Black Box in einem Flugzeug. Bereits vor zwei Jahren haben sich die Autohersteller verpflichtet, eine Black Box in ihre neuen Modelle einzubauen. Nach Berichten des ADAC gilt das für PKWs (Klasse M1) sowie für Nutzfahrzeuge bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen (Klasse N1). Am 7. Januar 2026 und am 7. Januar 2029 folgen dann die Klassen M2, M3, N2 und N3.
Die Funktion einer Blackbox
Die Aufgabe einer Blackbox für Autos besteht darin, permanent Daten aufzuzeichnen. Die Box speichert allerdings erst, wenn bestimmte Bedingungen, nämlich relevante Informationen eintreten, und zwar fünf Sekunden, bevor es zu einem Unfall kommt und 300 Millisekunden nach dem Unfallgeschehen. Nach Angaben des ADAC soll damit sichergestellt werden, dass nur die unmittelbar zum Unfall gehörenden Daten aufgezeichnet und gespeichert werden. Die Blackbox für Autos befindet sich im Steuergerät für den Airbag, denn dort laufen alle wichtigen Informationen der Sensoren zusammen, die für die Beschleunigung zuständig sind.
Welche Daten sind von Bedeutung?
Für die Blackbox sind viele unterschiedliche Daten relevant. Dazu gehören untere anderem die Drehzahl des Motors, der Winkel der Lenkung, die Geschwindigkeit des Wagens und die mögliche Aktivierung des Airbags. Was den Datenschutz angeht, so sind alle Aufzeichnungen der Blackbox abgesichert. Nur der Halter oder der Fahrer haben darauf Zugriff, außerdem werden alle Daten nur lokal im Auto selbst gespeichert. Kommt es zu einem Unfall und daraufhin zu einem zivil- oder strafrechtlichen Verfahren, dann können die Informationen über die sogenannte Schnittstelle für das Fahrzeugdiagnosesystem (OBD) oder mittels des Steuergeräts im Airbag ausgelesen werden. Ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft können dazu den Auftrag geben.
Wird es eine Nachrüstung geben?
Aktuell gilt, dass die Blackbox nur in neuen Fahrzeugen eingebaut wird und nicht für bereits zugelassene Autos gilt. Für Experten ist es schwer vorstellbar, dass es bei 50 Millionen Autos in Deutschland eine Nachrüstung mit einer Blackbox geben wird. Wer sich aber ab dem 7. Juli 2024 ein neues Auto kauft, kann davon ausgehen, dass dieses Auto eine Blackbox an Bord hat.
Fazit
Nach Meinung des ADAC ist der Einbau der Blackbox eine gute Idee. Dort begrüßt man die vom Gesetz vorgeschriebene Neuerung, um das Geschehen nach einem Unfall später besser beurteilen zu können. Zugleich wird aber auch betont, dass die Blackbox bei einem Ermittlungsverfahren nicht die alleinige Quelle sein sollte, um den Unfall zu rekonstruieren. Sie sollte lediglich eine Unterstützung und Hilfe sein. So kann die Blackbox beispielsweise nur Informationen aufzeichnen, die im eigenen Auto passieren. Alles, was in anderen Autos passiert oder was im Wagen des Unfallgegners aufgezeichnet wird, ist nicht einsehbar.
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