Das Gesundheitswesen in Deutschland und die Digitalisierung – dies sind zwei Dinge, die offenbar nicht so recht zusammenpassen. Bisher geht es kaum voran, aber wenn es nach Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geht, soll sich das schon bald ändern. Er setzt sich für mehr Tempo ein, wobei ihm zwei Projekte besonders am Herzen liegen, das elektronische Rezept ist eines davon.
Der elektronische Alltag
Geld überweisen, im Internet einkaufen oder ein Hotelzimmer buchen – der moderne Alltag ist elektronisch. Geht es aber um ärztliche Befunde oder die Verschreibung von Medikamenten, dann spielt Papier noch immer die Hauptrolle. Karl Lauterbach läuft die Digitalisierung zu schleppend und er will daher mehr Druck machen. Eins seiner Ziele ist es, dass das elektronische Rezept oder kurz E-Rezept, bis Anfang des nächsten Jahres auf breiter Linie in den Arztpraxen zu haben ist. 2025, so der Minister, kommen dann die ebenfalls elektronischen Patientenakten, wenn dieses Vorhaben nicht vorher schon abgelehnt wird. Voraussetzung ist bei beiden Projekten, dass neben der Technik auch die Praxen mitmachen.
Ein Mehrwert für die Patienten
Die Krankenkassen zeigen sich offen für mehr Dynamik und mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen. Zwar gibt es das elektronische Rezept bereits, ebenso wie die Gesundheitsakte in digitalisierter Form, aber genutzt werden beide kaum. Gebraucht wird also mehr Nutzerfreundlichkeit und ein Mehrwert für Patienten und Ärzte. Die E-Akte soll dabei nach dem Willen der FDP das Herzstück werden. Sie steht bei den Reformplänen der Ampel ganz weit oben. Die elektronische Form der Akte ermöglicht eine bessere und schnellere Versorgung ebenso wie einen effizienten Einsatz. In Zukunft, so die Gesundheitsexperten der Koalition, wird die „Ressource“ Arzt immer knapper.
Die schrittweise Umstellung
Das elektronische Rezept sollte schon seit Anfang 2020 verpflichtend für alle Praxen sein. Einfach und vor allem schnell sollte der Weg bei der Einlösung der E-Rezepte sein, so sah zumindest die Theorie aus. Der Durchbruch wurde es dennoch nicht. Ab dem 1. Januar 2024 soll es für die Ärzte Pflicht werden, ein Rezept elektronisch auszustellen. Die Umstellung soll dabei jedoch schrittweise vorgenommen werden. Schon mehrfach war in der Vergangenheit ein Start im großen Stil gescheitert, auch, weil es technische Probleme gab. Seit dem 1. Juli ist es nun in den ersten Apotheken möglich, die Karte der Krankenversicherung in ein Lesegerät zu stecken. Bis zum Ende des Monats sollen 80 Prozent der Apotheken diesen Service anbieten. Die E-Rezepte, die die gewohnten rosa Zettel ablösen sollen, konnten zuvor bereits mithilfe einer App für das Smartphone oder über einen zuvor ausgedruckten QR-Code eingelöst werden.
Fazit
Die Kassenärztliche Vereinigung hat schon im Vorfeld vor allzu großen Erwartungen an das E-Rezept und die elektronische Patientenakte gewarnt. Für die Umsetzung der Pläne ist unter anderem ein spezielles Verbindungsgerät als Anschluss an die geschützte Datenautobahn notwendig. Dort werden dann alle E-Rezepte auf einem zentralen Server sicher gespeichert. Wird dann die Karte in das Lesegerät gesteckt, ist die Apotheke autorisiert, das E-Rezept des Versicherten abzurufen und ihm das Medikament auszuhändigen. Gestartet sind die beiden Projekte, das E-Rezept und die E-Patientenakte, die jetzt zur Pflicht werden, eigentlich als Pilotprojekt und das bereits 2021. Viele Ärzte sind jedoch frustriert, dass es das Ganze bis heute immer noch nicht klappt.
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