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„Erweiterte Cyberabwehr der Sicherheitsbehörden“

Cyberattacken: Neue Befugnisse für Sicherheitsbehörden geplant

Veröffentlicht am Februar 27, 2026 von dts Nachrichtenagentur

Die Bundesregierung plant, die Befugnisse deutscher Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung von Cyberattacken erheblich zu erweitern, insbesondere gegen ausländische Angreifer. Ein neuer Gesetzesentwurf sieht vor, dass Bundespolizei, Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nicht nur Angriffe erkennen, sondern auch aktiv eingreifen können, einschließlich der Möglichkeit, Daten zu löschen oder zu verändern. Das BKA soll zudem eine erweiterte Rolle in der internationalen Zusammenarbeit bei Cyberabwehr erhalten. Telekommunikationsunternehmen und Digitalkonzerne werden verpflichtet, sicherheitsrelevante Informationen bereitzustellen, bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.


Berlin () – Die Bundesregierung will die Befugnisse deutscher Sicherheitsbehörden zur Abwehr von Cyberattacken deutlich ausweiten und nimmt dabei auch Angreifer aus dem Ausland ins Visier. Das geht aus dem Entwurf des Bundesinnenministeriums für ein Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit hervor, über den der „Spiegel“ berichtet. Bundespolizei, Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sollen Angriffe künftig nicht nur erkennen, sondern auch technisch eingreifen können, indem sie Datenverkehr umleiten oder blockieren, Systeme stilllegen und in schweren Fällen Daten löschen oder verändern.

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Dazu soll das Bundespolizeigesetz um einen neuen Paragrafen ergänzt werden, der der Behörde „besondere Abwehrmaßnahmen“ im Kampf gegen Hacker erlaubt. Der neue Eingriffskatalog erlaubt es nicht nur, den Betrieb von IT-Systemen zu untersagen oder Datenverkehr umzuleiten. Wenn die öffentliche Sicherheit, sensible Einrichtungen, wichtige IT-Systeme oder Leib und Leben von Menschen gefährdet sind, sollen Daten auch gelöscht oder verändert werden dürfen, ohne dass Betroffene davon erfahren. Nötig ist dafür eine richterliche Anordnung. Bei akuter Gefahr kann diese auch bis zu drei Tage im Nachhinein eingeholt werden.

Das Bundeskriminalamt soll nach den Plänen des Innenministeriums unter Leitung von Alexander Dobrindt (CSU) vergleichbare Befugnisse erhalten und darüber hinaus die Zusammenarbeit mit ausländischen Sicherheitsbehörden bei der Cyberabwehr koordinieren. Außerdem soll das BKA eine Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr bei Cyberangriffen mit außen- oder sicherheitspolitischer Bedeutung bekommen. Bislang war der Behörde ein aktives Eingreifen nur erlaubt, wenn es um die Abwehr von internationalem Terrorismus ging. In allen anderen Fällen war sie auf die Strafverfolgung beschränkt. BKA-Präsident Holger Münch hatte diese Einschränkung als „nicht mehr zeitgemäß“ kritisiert.

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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll laut dem Gesetzentwurf deutlich mehr Befugnisse zum Sammeln, Speichern und Analysieren von Daten erhalten. Dazu gehört die Suche nach Aktivitäten, die der Vorbereitung eines Angriffs dienen können. Telekommunikationsunternehmen und Digitalkonzerne sollen verpflichtet werden, auf Anordnung sicherheitsrelevante technische Informationen zu liefern und Anordnungen der Sicherheitsbehörden zu befolgen. Zuwiderhandlungen sollen mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 20 Millionen Euro geahndet werden.

Eckpunkte für den nun vorliegenden Gesetzentwurf hatte das Bundeskabinett bereits im vergangenen Sommer beschlossen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte Anfang dieses Jahres, der zunehmenden Cybergefahr künftig offensiver begegnen zu wollen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundespolizei (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?

Alexander Dobrindt, Holger Münch

Welche Organisationen oder Einrichtungen tauchen im Text auf?

Bundesregierung, Bundespolizei, Bundeskriminalamt (BKA), Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Telekommunikationsunternehmen, Digitalkonzerne, Bundeskabinett, Alexander Dobrindt (CSU)

Zu welchem Datum oder in welchem Zeitraum fand das Ereignis statt?

Nicht erwähnt

An welchem Schauplatz spielt sich das Geschehen ab?

Berlin

Was ist die zentrale Aussage des Artikels in einem Satz?

Die Bundesregierung plant, die Befugnisse deutscher Sicherheitsbehörden zur Cyberabwehr erheblich zu erweitern, um umfassender gegen Angreifer, insbesondere aus dem Ausland, vorzugehen, einschließlich der Möglichkeit technischer Eingriffe und Datenmanipulation im Falle akuter Bedrohungen.

Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?

Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis sind die steigenden Bedrohungen durch Cyberattacken, insbesondere aus dem Ausland. In Anbetracht dieser Risiken plant die Bundesregierung, die Befugnisse deutscher Sicherheitsbehörden auszuweiten, um effektiver gegen Cyberangriffe vorzugehen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?

Im Artikel wird beschrieben, dass die Bundesregierung plant, die Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur Abwehr von Cyberattacken deutlich auszuweiten und dabei auch ausländische Angreifer ins Visier zu nehmen. Die Politik steht hinter diesen Maßnahmen, um der steigenden Bedrohung durch Cyberkriminalität offensiver zu begegnen, während Medienberichte wie der im "Spiegel" die Details der Gesetzesänderungen aufgreifen.

Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:

Erweiterung der Befugnisse deutscher Sicherheitsbehörden, technisches Eingreifen bei Cyberangriffen, Umleitung oder Blockierung von Datenverkehr, Stilllegung von Systemen, Löschen oder Verändern von Daten, gesetzliche Regelung für besondere Abwehrmaßnahmen, richterliche Anordnung für Eingriffe, bevorstehende Zusammenarbeit zwischen BKA und ausländischen Sicherheitsbehörden, Erhöhung der Zuständigkeiten des BKA bei Cyberangriffen, mehr Befugnisse für das BSI zum Datenmanagement, Verpflichtung von Telekommunikationsunternehmen und Digitalkonzernen zur Kooperation, Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro bei Zuwiderhandlungen.

Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von BKA-Präsident Holger Münch zitiert. Er bezeichnete die bisherigen Einschränkungen seiner Behörde als "nicht mehr zeitgemäß".


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