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Schutzmaßnahmen für Jugendliche online

Streeck will breites Maßnahmenpaket bei Social Media

Veröffentlicht am Februar 19, 2026 von dts Nachrichtenagentur

Hendrik Streeck, der Beauftragte der Bundesregierung für Drogen- und Suchtfragen, fordert ein Nutzungsverbot sozialer Netzwerke für Kinder unter 14 Jahren, um sie vor manipulativen Plattformmechanismen zu schützen. Er betont, dass es nicht um Bevormundung, sondern um klar definierte Schutzauflagen und Eigenverantwortung bei älteren Jugendlichen gehen sollte. Streeck fordert eine sorgfältige Gestaltung von Plattformen und eine verbindliche Altersverifikation, um die Medienkompetenz zu stärken und Eltern zu unterstützen. Er warnt vor den negativen Auswirkungen sozialer Medien auf Kinder und Jugendliche, wie riskantes Nutzungsverhalten und die Verbreitung schädlicher Inhalte, weshalb er verbindliche Altersstandards und eine effektive Durchsetzung für notwendig hält.


Berlin () – In der Debatte um ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche hat sich der Beauftragte der Bundesregierung für Drogen- und Suchtfragen, Hendrik Streeck (CDU), erneut zu Wort gemeldet und vor dem CDU-Parteitag seine Forderungen für Maßnahmen noch einmal konkretisiert und geschärft. „Für Kinder unter 14 Jahren halte ich ein wirksames Nutzungsverbot sozialer Netzwerke für richtig“, sagte Streeck der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe). „Sie können manipulative Plattformmechanismen noch nicht verlässlich durchschauen.“ Das sei keine Frage der Bevormundung, sondern des Schutzes.

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Mit zunehmendem Alter dürfe es nicht um Ausschluss gehen, sondern um klare Schutzauflagen und wachsende Eigenverantwortung, so Streeck. „Plattformen müssen in jungen Altersgruppen besondere Sorgfaltspflichten erfüllen und ihre Systeme so gestalten, dass sie nicht auf maximale Bindung, sondern auf Sicherheit ausgerichtet sind. Gleichzeitig gilt in jedem Alter, dass bestehendes Recht konsequent durchgesetzt werden muss“, sagte der CDU-Politiker.

Er pochte auf wirksame Technik. „Altersstandards funktionieren nur mit verlässlicher Altersverifikation. Gleichzeitig müssen wir Medienkompetenz stärken und Eltern unterstützen. Jugendmedienschutz ist kein Kulturkampf. Er ist eine Frage der Gesundheit, der Entwicklung und der demokratischen Stabilität“, sagte Streeck. Digitale Teilhabe bleibe wichtig. „Aber sie muss in einem sicheren und gesundheitsförderlichen Rahmen stattfinden. Jugendmedienschutz ist keine ideologische Debatte, sondern eine Frage der Gesundheit und der Entwicklung unserer Kinder.“ Jetzt gehe es darum, wissenschaftlich fundiert und parteiübergreifend zu handeln, so der Suchtbeauftragte.

„Soziale Medien prägen heute Kindheit und Jugend. Sie eröffnen Chancen auf Austausch und Information. Gleichzeitig sehen wir eine Entwicklung, die uns alarmieren muss“, machte Streeck deutlich. „Bereits jedes vierte Kind zeigt ein problematisches oder riskantes Nutzungsverhalten. Das ist kein individuelles Versagen. Es ist die Folge digitaler Geschäftsmodelle, die auf maximale Aufmerksamkeit zielen“, so Streeck. „Endlose Feeds, automatische Wiedergaben und hochpräzise Algorithmen treffen auf ein Gehirn, das sich noch entwickelt.“ Hinzu kämen Inhalte, die verstören und radikalisieren könnten. „Gewalt, Extremismus und demokratiefeindliche Narrative verbreiten sich algorithmisch verstärkt. Wer hier von reiner Eigenverantwortung spricht, verkennt die Realität. Deshalb brauchen wir verbindliche Altersstandards und eine klare Durchsetzung“, sagte Streeck.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Jugendliche (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?

Hendrik Streeck

Welche Organisationen oder Einrichtungen tauchen im Text auf?

Hendrik Streeck, CDU, Bundesministerium für Gesundheit, Rheinische Post.

Zu welchem Datum oder in welchem Zeitraum fand das Ereignis statt?

Nicht erwähnt

An welchem Schauplatz spielt sich das Geschehen ab?

Berlin

Was ist die zentrale Aussage des Artikels in einem Satz?

Hendrik Streeck, der Beauftragte der Bundesregierung für Drogen- und Suchtfragen, fordert ein Nutzungsverbot sozialer Medien für Kinder unter 14 Jahren, um sie vor manipulativen Inhalten zu schützen und betont die Notwendigkeit von klaren Schutzauflagen, effektiver Altersverifikation und einer Stärkung der Medienkompetenz.

Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?

Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis ist die besorgniserregende Entwicklung des Nutzungsverhaltens von Kindern und Jugendlichen in sozialen Medien. Der Beauftragte der Bundesregierung für Drogen- und Suchtfragen, Hendrik Streeck, äußert sich angesichts der wachsenden Problematik, dass bereits jedes vierte Kind ein riskantes Nutzungsverhalten zeigt, und fordert daher ein Nutzungsverbot für Kinder unter 14 Jahren zum Schutz ihrer Gesundheit und Entwicklung.

Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?

Im Artikel äußert sich Hendrik Streeck, der Beauftragte der Bundesregierung für Drogen- und Suchtfragen, zu einem geplanten Social-Media-Verbot für Kinder unter 14 Jahren. Er betont die Notwendigkeit wirksamer Schutzmaßnahmen und engerer Regulierungen für digitale Plattformen, um die Gesundheit und Entwicklung von Kindern zu sichern.

Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind: problematisches oder riskantes Nutzungsverhalten bei Kindern, negative Auswirkungen auf die Gesundheit und Entwicklung von Kindern, verstörende und radikalisierende Inhalte, Verbreitung von Gewalt, Extremismus und demokratiefeindlichen Narrativen, oberflächliche digitale Geschäftsmodelle, die auf maximale Aufmerksamkeit zielen.

Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Hendrik Streeck, dem Beauftragten der Bundesregierung für Drogen- und Suchtfragen, zitiert. Er fordert ein Nutzungsverbot sozialer Netzwerke für Kinder unter 14 Jahren zum Schutz vor manipulativen Plattformmechanismen und betont, dass es um Gesundheit und Entwicklung der Kinder geht, nicht um Bevormundung.


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