Die Bundesregierung plant, den Nachrichtendiensten erweiterte Befugnisse zu geben, um effektivere Maßnahmen gegen Cyberbedrohungen zu ermöglichen. Dies beinhaltet neue Gesetze für den Schutz kritischer Infrastrukturen und zur Stärkung der digitalen Ermittlungsbefugnisse. Während die Regierungskoalition dieses Vorhaben unterstützt, äußern einige Parteien, wie die Linke und die Grünen, Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen und des Schutzes der Bürgerrechte. Es wird gefordert, dass trotz der erweiterten Befugnisse eine effektive parlamentarische Kontrolle und Rechtsschutz gewährleistet sind.
Berlin () – Die Bundesregierung will den Nachrichtendiensten künftig deutlich mehr Befugnisse geben: Sie sollen mehr Daten erheben, diese einfacher verwerten und mögliche Gefahren aktiver bekämpfen dürfen, insbesondere im Bereich der Cyberabwehr.
Eine Reihe neuer Gesetze sind dafür in Planung, darunter ein Gesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen, ein Entwurf für erweiterte digitale Ermittlungsbefugnisse und ein neues Gesetz für den Auslandsnachrichtendienst BND.
Die Regierungskoalition befürwortet den neuen Kurs. „Unsere Sicherheitsbehörden können technisch längst aktiv Gegenwehr leisten, ihnen fehlt aber die rechtliche Grundlage“, sagte Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, der „Welt“. „Jetzt wird es Zeit, ihnen rechtlich zu erlauben, was sie technisch können.“ Zugleich müssten die deutschen Nachrichtendienste zu „aktiven Abwehrdiensten“ ausgebaut werden.
Auch aus der SPD kommt Zustimmung: Die stellvertretende Parteivorsitzende Sonja Eichwede sagte, Deutschland müsse Netze und Systeme besser gegen Cyberattacken aus dem Ausland schützen und die Nachrichtendienste auf eine Stufe mit europäischen Partnern bringen. „Wir wollen unsere Nachrichtendienste befähigen, den modernen Bedrohungen schlagkräftig zu begegnen.“
Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Clara Bünger, äußert rechtliche Bedenken: „Im Cyberraum ist die sichere Zuschreibung eines Angriffs oft schwierig, Kollateralschäden und Eskalation sind real. Der deutsche Inlandsgeheimdienst darf zudem nicht ohne Weiteres im Ausland tätig werden. Genau deshalb bleibt Dobrindt wie so oft unklar, weil er weiß, dass er sich hier auf schwierigem Terrain bewegt.“
Die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, begrüßte, dass die Bundesregierung „endlich handelt“. Die Innenpolitikerin warnt aber auch: „Trotz aller berechtigten Sorgen und Gefahren dürfen wir nicht in eine Situation kommen, in der wir weit im Vorfeld konkreter Gefahren schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, ohne dass eine effektive parlamentarische Kontrolle sowie Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen.“ Dafür reiche aktuell ein Blick auf die USA.
Der AfD-Innenpolitiker Steffen Janich verlangt einen sicheren Schutz gegen Gefahren von außen. „Die vom Recht erfassten Rahmenbedingungen müssen aber geeignet sein, um unsere nationalen Sicherheitsinteressen, unsere Unternehmen und Menschen zu schützen, dürfen hingegen nicht die Freiheitsrechte unbescholtener Bürger unnötig begrenzen.“ Auch in turbulenten Zeiten dürfe sich die Legislative nicht dazu hinreißen lassen, einer staatlichen Behörde uneingeschränkte Rechte zuzubilligen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Junge Frau mit Smartphone (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?
Alexander Throm, Sonja Eichwede, Clara Bünger, Irene Mihalic, Steffen Janich
Welche Organisationen oder Einrichtungen tauchen im Text auf?
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Zu welchem Datum oder in welchem Zeitraum fand das Ereignis statt?
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Berlin
Was ist die zentrale Aussage des Artikels in einem Satz?
Die Bundesregierung plant, den Nachrichtendiensten erweiterte Befugnisse zur Datenakquise und Gefahrenabwehr, insbesondere im Cyberbereich, zu geben, was von verschiedenen Parteien befürwortet, jedoch auch rechtlich und grundrechtlich kritisch diskutiert wird.
Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?
Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis ist die wachsende Bedrohung durch Cyberangriffe und die Notwendigkeit, die Sicherheitsbehörden mit umfassenderen rechtlichen Befugnissen auszustatten, um effektiver auf diese Bedrohungen reagieren zu können. Die Bundesregierung plant neue Gesetze, um die Nachrichtendienste für eine aktiven Cyberabwehr zu stärken, während gleichzeitig Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Grundrechte geäußert werden.
Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?
Die Reaktionen auf die geplanten Gesetzesänderungen zur Stärkung der Nachrichtendienste sind gemischt: Während die Regierungskoalition, einschließlich der SPD, Zustimmung signalisiert und auf die Notwendigkeit einer besseren Cyberabwehr hinweist, äußern die Linke und die Grünen Bedenken bezüglich rechtlicher Rahmenbedingungen und des Schutzes von Bürgerrechten. Die AfD fordert ebenfalls einen ausgewogenen Schutz der nationalen Sicherheitsinteressen ohne Einschränkungen der Freiheitsrechte.
Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:
mehr Befugnisse für Nachrichtendienste, einfachere Verwertung von Daten, aktivere Bekämpfung möglicher Gefahren, geplante neue Gesetze, Schutz kritischer Infrastrukturen, erweiterte digitale Ermittlungsbefugnisse, Ausbau der Nachrichtendienste zu aktiven Abwehrdiensten, skeptische rechtliche Bedenken, mögliche Kollateralschäden, unsichere Zuschreibung von Cyberangriffen, Gefahren für Grundrechte von Bürgern, Notwendigkeit parlamentarischer Kontrolle, Schutz der nationalen Sicherheitsinteressen, Begrenzung der Freiheitsrechte unbescholtener Bürger.
Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?
Ja, im Artikel werden mehrere Stellungnahmen zitiert. Alexander Throm von der Unionsfraktion betont, dass die Sicherheitsbehörden rechtlich befugt werden sollten, das zu tun, was sie technisch können. Sonja Eichwede von der SPD unterstützt die Idee, dass Deutschland seine Nachrichtendienste verstärken muss, um besser gegen Cyberattacken gerüstet zu sein.
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