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"Recht auf Reparatur Gesetzentwurf"

Justizministerin will zügige Umsetzung von "Recht auf Reparatur"

Veröffentlicht am Januar 15, 2026 von dts Nachrichtenagentur

Das Bundesjustizministerium unter Stefanie Hubig (SPD) plant, die EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ für elektronische Geräte bis Ende Juli in nationales Recht umzusetzen. Der Gesetzentwurf soll Hersteller verpflichten, Produkte wie Waschmaschinen und Smartphones während ihrer Lebensdauer reparierbar zu halten und dafür Ersatzteile bereitzustellen. Angestrebt wird eine kreislauforientierte Wirtschaft, indem Reparaturen erleichtert und behindernde Software verboten werden soll. Hubig betont, dass der Gesetzesentwurf einen wichtigen Beitrag zur Überwindung der Wegwerfgesellschaft leisten soll, trotz Bedenken hinsichtlich möglicher bürokratischer Belastungen für die Wirtschaft.


Berlin () – Das Bundesjustizministerium unter Leitung von Stefanie Hubig (SPD) will die EU-Richtlinie für ein „Recht auf Reparatur“ für elektronische Geräte wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränke noch bis Ende Juli in nationales Recht umsetzen.

Der Gesetzentwurf, über den die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstagausgaben) berichtet, soll die Hersteller verpflichten, die Produkte „während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren“ und dafür Ersatzteile vorrätig zu halten. Für Waschmaschinen und Wäschetrockner gilt dies etwa für zehn Jahre, für Smartphones für mindestens sieben Jahre nach Ende der Produktion.

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Ziel ist es auch, dass mehr Produkte so hergestellt werden, dass sie sich tatsächlich reparieren lassen, um die Wirtschaft stärker kreislauforientiert auszurichten. So soll keine Software mehr eingesetzt werden dürfen, die eine Reparatur behindert, und bei der Reparatur durch Dritte sollen nicht nur Originalteile verwendet werden können.

Konkrete Folgen des Gesetzes wären zum einen ein Anspruch auf Reparatur zu einem angemessenen Preis, auch Jahre nach Ablauf der Gewährleistungspflicht, sowie auf Ersatzteile. Zum Zweiten soll ein Produkt als mangelhaft gelten, wenn es nicht reparierbar ist, woraus sich etwa bei einem Smartphone ein Recht auf Neulieferung ergeben könnte. Zum Dritten kann das Gewährleistungsrecht verlängert werden, wenn ein Produkt repariert statt ausgetauscht wird.

Der Referentenentwurf muss noch innerhalb der Regierung abgestimmt werden. Länder, Verbände und interessierte Kreise können bis zum 13. Februar Stellung nehmen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll eine EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren umgesetzt werden. Im Justiz- und Verbraucherschutzministerium geht man davon aus, dass der Bundestag noch im ersten Halbjahr zustimmt, sodass das Gesetz „rechtzeitig zum 31. Juli 2026 fertig sein wird“ und in Kraft trete, wie ein Sprecher der Zeitung sagte.

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„Die Wegwerfgesellschaft hat keine Zukunft“, sagte Hubig der Zeitung. „Wir brauchen eine neue Kultur des Reparierens. Das Recht kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.“

Kritik, das Gesetz könne zu einer neuen bürokratischen Belastung für die Wirtschaft werden, wies Hubig zurück, die EU-Richtlinie werde „1:1“ umgesetzt. „Reparieren ist besser als Wegwerfen. Es schont die Umwelt und auch den Geldbeutel“, sagte die SPD-Politikerin.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Stefanie Hubig (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?

Stefanie Hubig

Welche Organisationen oder Einrichtungen tauchen im Text auf?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:

Bundesjustizministerium, Stefanie Hubig, SPD, EU, Neue Osnabrücker Zeitung, Justiz- und Verbraucherschutzministerium, Bundestag, EU-Richtlinie

Zu welchem Datum oder in welchem Zeitraum fand das Ereignis statt?

Der Zeitraum, in dem das beschriebene Ereignis stattfand, ist bis Ende Juli 2026.

An welchem Schauplatz spielt sich das Geschehen ab?

Die genannten Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin.

Was ist die zentrale Aussage des Artikels in einem Satz?

Das Bundesjustizministerium unter Stefanie Hubig plant bis Ende Juli die EU-Richtlinie zum "Recht auf Reparatur" für elektronische Geräte in nationales Recht umzusetzen, um Herstellern zu verpflichten, Produkte reparierbar zu machen und Ersatzteile bereitzuhalten, um eine nachhaltigere Wirtschaft zu fördern.

Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?

Der Auslöser für das beschriebene Ereignis ist die EU-Richtlinie für ein "Recht auf Reparatur", die darauf abzielt, die Lebensdauer elektronischer Geräte zu verlängern und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern. Dies soll durch gesetzliche Verpflichtungen für Hersteller zur Bereitstellung von Reparaturmöglichkeiten und Ersatzteilen erreicht werden. Ziel ist es, die Wegwerfgesellschaft zu überwinden und eine nachhaltigere Nutzung von Ressourcen zu fördern.

Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?

Im Artikel wird beschrieben, dass das Bundesjustizministerium unter Stefanie Hubig (SPD) plant, die EU-Richtlinie zum "Recht auf Reparatur" bis Ende Juli in nationales Recht umzusetzen, um die Hersteller zu verpflichten, ihre Produkte während der Lebensdauer reparierbar zu machen. Hubig betont die Notwendigkeit einer neuen Reparaturkultur und wies Kritik an möglichen bürokratischen Belastungen für die Wirtschaft zurück, da die Richtlinie in vollem Umfang umgesetzt werde.

Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind: Anspruch auf Reparatur zu einem angemessenen Preis, Anspruch auf Ersatzteile, ein Produkt gilt als mangelhaft, wenn es nicht reparierbar ist, Recht auf Neulieferung bei mangelhaftem Produkt, mögliche Verlängerung des Gewährleistungsrechts bei Reparatur statt Austausch.

Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Stefanie Hubig, der Bundesjustizministerin, zitiert. Sie sagt: „Die Wegwerfgesellschaft hat keine Zukunft. Wir brauchen eine neue Kultur des Reparierens. Das Recht kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.“ Zudem wird ihre Kritik an Bedenken bezüglich möglicher bürokratischer Belastungen zurückgewiesen, indem sie erklärt, dass die EU-Richtlinie „1:1“ umgesetzt werde.


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