Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant Maßnahmen zur Eindämmung der Erstellung und Verbreitung von durch Künstliche Intelligenz erzeugten sexualisierten Bildern, um die Persönlichkeitsrechte Betroffener besser zu schützen. Sie kritisiert den „Bikini jetzt“-Trend, bei dem Frauen ohne Zustimmung durch KI-Tools objektiviert werden, und betont die Gefahren, insbesondere bei Bildern von Kindern. Hubig kündigt an, ein digitales Gewaltschutzgesetz zu erarbeiten, das angemessene Strafen für verletzende Deepfakes sowie schnellere Verfahren zur Entfernung solcher Inhalte von Plattformen vorsieht. Gleichzeitig weist sie zurück, dass diese Maßnahmen Zensur bedeuten würden, da die Meinungsfreiheit dort endet, wo Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Berlin () – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Erstellen und Verbreiten von mit Künstlicher Intelligenz erzeugten sexualisierten Bildern eindämmen.
„Wir müssen Betroffene noch besser vor solchen KI-Bildmanipulationen schützen. Es muss einfacher werden, sich gegen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten zu wehren“, sagte die SPD-Politikerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwochsausgabe). „Und wir müssen auch das Strafrecht noch einmal nachschärfen: Wir brauchen Straftatbestände, die das Problem der digitalen Bildmanipulationen gezielt adressieren. An beidem arbeiten wir.“
Hubig zeigte sich bestürzt über den sogenannten „Bikini jetzt“-Trend. „Ich finde es fürchterlich, wenn mit KI-Tools wie Grok massenhaft anzügliche Bilder von Frauen erzeugt werden – etwa indem ihnen ohne jede Einwilligung aufreizende Bikinis angezogen werden. Persönlichkeitsrechte werden dabei systematisch verletzt, Frauen zu Objekten herabgesetzt“, sagte die Justizministerin.
„Das ist eine beunruhigende Entwicklung und es sagt viel über unsere Zeit aus, dass solche Tools angeboten und eben auch sehr bereitwillig genutzt werden. Besonders verwerflich ist die Erstellung sexualisierter KI-Bilder von Kindern und Jugendlichen“, sagte die SPD-Politikerin. „Das dürfen wir nicht hinnehmen.“
Zwar könnten Besitz und Verbreitung von kinderpornografischen Darstellungen schon mit hohen Strafen geahndet werden. KI-generierte Bilder könnten den Straftatbestand der Kinderpornografie erfüllen.
Auch gegen die Verbreitung von KI-manipulierten Bildern von Erwachsenen könne man schon heute rechtlich vorgehen, erläuterte Hubig. Aber das reiche nicht. „Wir erstellen derzeit den Entwurf für ein digitales Gewaltschutzgesetz. Wir wollen angemessene Strafen für Deepfakes, die die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen verletzen. Es geht uns vor allem um sexualisierte Deepfakes und um Manipulationen, die Betroffene verächtlich machen und herabwürdigen“, kündigte die Ministerin an.
Als weiteren Aspekt nannte sie die bessere Durchsetzbarkeit eigener Rechte. „Betroffene müssen erreichen können, dass die Verbreitung entsprechender Bilder schnell gestoppt und sie von den Plattformen entfernt werden“, so Hubig. „Wir arbeiten hier auch an besseren nationalen Regelungen. Das kann auch darauf hinauslaufen, dass Accounts, über die immer wieder schwere Rechtsverletzungen begangen werden, von den Plattformen zeitweise gesperrt werden müssen.“
Klagen, etwa von X-Eigentümer Elon Musk, die Meinungsfreiheit werden beschränkt, wies Hubig zurück. „Mit Zensur hat das nichts zu tun. Die Kunst- und Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, vom Grundgesetz und vom europäischen Recht geschützt. Sie hat ihre Grenze dort, wo Persönlichkeitsrechte verletzt werden“, sagte die SPD-Politikerin. „Wenn das der Fall ist, muss man sich dagegen wehren können.“
Den Weg von Indonesien und Malaysia, die Software zu stoppen, will Hubig aber nicht gehen. „Es geht nicht darum, Tools zu verbieten und Plattformen abzuschalten. Es geht auch nicht um eine Kontrolle von Meinungen, sondern darum, Persönlichkeitsrechte durchzusetzen und zu schützen.“ Zudem liege die Regulierung der Plattformen insgesamt weitgehend in den Händen der EU. „Wir unterstützen sehr, dass Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Überprüfung von X und Grok eingeleitet hat“, so die Ministerin.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Stefanie Hubig (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?
Stefanie Hubig, Ursula von der Leyen, Elon Musk
Welche Organisationen oder Einrichtungen tauchen im Text auf?
SPD, Neue Osnabrücker Zeitung, Grok, EU, Ursula von der Leyen
Zu welchem Datum oder in welchem Zeitraum fand das Ereignis statt?
Nicht erwähnt
An welchem Schauplatz spielt sich das Geschehen ab?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet, sind: Berlin, EU (Europäische Union).
Was ist die zentrale Aussage des Artikels in einem Satz?
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant Maßnahmen zur Bekämpfung der Erstellung und Verbreitung sexualisierter, mit Künstlicher Intelligenz erzeugter Bilder, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen besser zu schützen und neue rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?
Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis ist die zunehmende Sorge über die Verbreitung von mit Künstlicher Intelligenz erzeugten sexualisierten Bildern, insbesondere solcher, die ohne Einwilligung erstellt werden und Persönlichkeitsrechte verletzen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betont die Notwendigkeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verschärfen, um Betroffene besser zu schützen, insbesondere gegen die Erstellung von sexualisierten Bildern von Frauen und Kindern.
Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat auf die besorgniserregende Entwicklung von KI-generierten sexualisierten Bildern reagiert und betont, dass der Schutz von Persönlichkeitsrechten und die Schärfung des Strafrechts notwendig sind. Sie plant die Einführung eines digitalen Gewaltschutzgesetzes, um Betroffenen besser zu helfen und die Verbreitung solcher Bilder wirksamer zu bekämpfen.
Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:
Schutz der Betroffenen vor KI-Bildmanipulationen, Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Persönlichkeitsrechten, Schärfung des Strafrechts, Einführung neuer Straftatbestände zur Bekämpfung der digitalen Bildmanipulationen, angemessene Strafen für sexualisierte Deepfakes, schnellere Entfernung von rechtsverletzenden Bildern von Plattformen, mögliche Sperrung von Konten bei wiederholten Rechtsverletzungen, Ablehnung von Zensurvorwürfen, Einhaltung von Kunst- und Meinungsfreiheit bis zur Grenze der Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Unterstützung der Überprüfung von relevanten Plattformen durch die EU.
Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zitiert. Sie äußert, dass es wichtig sei, Betroffene besser vor KI-basierten Bildmanipulationen zu schützen und das Strafrecht zu verschärfen. Hubig zeigt sich bestürzt über die Erzeugung sexualisierter Bilder mit KI und betont, dass dies die Persönlichkeitsrechte verletzt und Frauen zu Objekten herabsetzt.
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