Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, fordert erweiterte Befugnisse im Kampf gegen Cyberkriminalität, da derzeit nur Strafverfolgung erlaubt ist und keine präventiven Maßnahmen bei Cyberangriffen ergriffen werden können. Er sieht die Notwendigkeit, dass die Polizei auch in der digitalen Welt Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durchführen kann, ähnlich wie im physischen Raum. Münch betont, dass die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen im BKA-Gesetz überarbeitet werden müssen, um auf Cyberbedrohungen effektiver reagieren zu können. Ohne diese Anpassungen sei es schwierig, die Cybersicherheit auf Bundesebene ausreichend zu stärken.
Berlin () – Das Bundeskriminalamt (BKA) fordert im Kampf gegen Cyberkriminalität mehr Befugnisse. „Wir dürfen beispielsweise bei Cyberangriffen keine gefahrenabwehrenden Maßnahmen durchführen, wenn es nicht um den internationalen Terrorismus geht“, sagte BKA-Präsident Holger Münch dem „Tagesspiegel“. Derzeit dürfe das BKA nur im Zuge der Strafverfolgung vorgehen. „Ich denke nicht, dass das noch zeitgemäß ist“, sagte Münch.
Der BKA-Präsident argumentierte: „In der realen Welt ist die Aufgabe der Polizei zur Gefahrenabwehr, also die Verhinderung von Schäden an Personen, Sachen und der Umwelt, nichts Besonderes.“ Aber: „In der digitalen Welt fehlen der Polizei, so auch dem BKA, passende Befugnisse.“
Münch forderte dementsprechend: „Wir brauchen daher zur Stärkung der Cybersicherheit dringend rechtliche Grundlagen im BKA-Gesetz, um Gefahrenabwehr in herausragenden Cybersachverhalten zielgerichtet umsetzen zu können.“ Nur so könne man Cyberangriffen auf Bundesebene erfolgreich begegnen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?
Holger Münch
Welche Organisationen oder Einrichtungen tauchen im Text auf?
Bundeskriminalamt (BKA), Tagesspiegel
Zu welchem Datum oder in welchem Zeitraum fand das Ereignis statt?
Nicht erwähnt
An welchem Schauplatz spielt sich das Geschehen ab?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin.
Was ist die zentrale Aussage des Artikels in einem Satz?
BKA-Präsident Holger Münch fordert erweiterte Befugnisse für das Bundeskriminalamt zur effektiven Bekämpfung von Cyberkriminalität, da derzeitige rechtliche Rahmenbedingungen lediglich eine Strafverfolgung und keine Gefahrenabwehr erlauben.
Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?
Der Hintergrund für die Forderung des BKA nach mehr Befugnissen im Kampf gegen Cyberkriminalität ist die unzureichende rechtliche Grundlage, die es der Polizei im digitalen Raum derzeit nicht erlaubt, präventiv gegen Gefahren vorzugehen. BKA-Präsident Holger Münch betont, dass aktuelle Gesetze nur die Strafverfolgung ermöglichen und die Gefahrenabwehr bei Cyberangriffen stark eingeschränkt ist.
Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?
Im Artikel wird berichtet, dass BKA-Präsident Holger Münch den Bedarf an erweiterten Befugnissen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität betont. Er kritisiert, dass die aktuellen gesetzlichen Regelungen die Polizei daran hindern, präventive Maßnahmen im digitalen Raum zu ergreifen, und fordert dringend rechtliche Grundlagen zur Stärkung der Cybersicherheit.
Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: fehlende Befugnisse des BKA zur Gefahrenabwehr, keine gefahrenabwehrenden Maßnahmen bei Cyberangriffen, nur Vorgehen im Zuge der Strafverfolgung erlaubt, fehlende rechtliche Grundlagen im BKA-Gesetz, Schwierigkeiten, Cyberangriffen auf Bundesebene erfolgreich zu begegnen.
Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Holger Münch, dem Präsidenten des Bundeskriminalamts (BKA), zitiert. Er fordert mehr Befugnisse für das BKA im Kampf gegen Cyberkriminalität und betont, dass die Polizei in der digitalen Welt dringend rechtliche Grundlagen zur Gefahrenabwehr benötigt, um erfolgreich auf Cyberangriffe reagieren zu können.
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