Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, lobt den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zur Vorratsdatenspeicherung. Er betont die Dringlichkeit dieser Maßnahme, insbesondere zur Terrorabwehr und zum Schutz von Kindern vor Missbrauchsdarstellungen. Fachleute der Sicherheitsbehörden unterstützen den Entwurf, der sicherstellt, dass Daten nur bei konkreten Verdachtsmomenten verwendet werden. Demnach sollen Internetanbieter IP-Adressen künftig für drei Monate speichern, wobei nicht benötigte Daten gelöscht werden.
Berlin () – Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, hat den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt.
„Es wird höchste Zeit, dass diese wichtige Maßnahme endlich kommt, wie sie im Koalitionsvertrag vor allem auf Betreiben der Union vereinbart wurde“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
„Gerade für die Terrorabwehr und zum Schutz von Kindern vor sexuellen Missbrauchsdarstellungen im Netz ist dies dringend erforderlich. Darin sind sich alle Fachleute der Sicherheitsbehörden einig. Dadurch wird auch niemand anlasslos überwacht. Eine Verwertung der Daten erfolgt nur bei konkreten Anhaltspunkten für schwerste Straftaten. Ansonsten werden die Daten gelöscht.“
Zur Bekämpfung von Kriminalität im Netz sollen Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate speichern.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?
Alexander Throm, Stefanie Hubig
Welche Organisationen oder Einrichtungen tauchen im Text auf?
CDU/CSU, Bundesjustizministerium, Stefanie Hubig, SPD, Redaktionsnetzwerk Deutschland, Sicherheitsbehörden.
Zu welchem Datum oder in welchem Zeitraum fand das Ereignis statt?
Nicht erwähnt.
An welchem Schauplatz spielt sich das Geschehen ab?
Berlin
Was ist die zentrale Aussage des Artikels in einem Satz?
Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, unterstützt den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, um die Terrorabwehr und den Schutz von Kindern im Internet zu verbessern, wobei die Speicherung von IP-Adressen durch Internetanbieter auf drei Monate beschränkt wird.
Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?
Der Auslöser für den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung ist die Notwendigkeit, die Terrorabwehr zu verbessern und Kinder vor sexuellem Missbrauch im Internet zu schützen. Der Vorschlag wurde im Koalitionsvertrag, insbesondere durch die Union, vereinbart und zielt darauf ab, die Sicherheit im digitalen Raum zu erhöhen.
Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?
Im Artikel wird die positive Reaktion von Alexander Throm, dem innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, auf den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig beschrieben. Er betont die Dringlichkeit dieser Maßnahme für die Terrorabwehr und den Schutz von Kindern, während er gleichzeitig versichert, dass keine anlasslose Überwachung stattfindet und Daten bei fehlenden Anhaltspunkten gelöscht werden.
Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind: Verbesserung der Terrorabwehr, Schutz von Kindern vor sexuellen Missbrauchsdarstellungen, Einigkeit aller Fachleute der Sicherheitsbehörden, keine anlasslose Überwachung, Verwertung der Daten nur bei konkreten Anhaltspunkten für schwerste Straftaten, Löschung der Daten, Speicherung von IP-Adressen durch Internetanbieter für drei Monate.
Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Alexander Throm, dem innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zitiert. Er begrüßt den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung und betont, dass es höchste Zeit sei, diese Maßnahme umzusetzen, insbesondere zur Terrorabwehr und zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch im Netz.
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