Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat sich für ein Gesetz zur Speicherung von IP-Adressen ausgesprochen, welches Internetanbieter dazu verpflichten soll, diese drei Monate lang zu speichern. Er betont die Dringlichkeit dieses Gesetzes, um die Identität von Tätern im digitalen Raum zu ermitteln und somit schwerwiegende Verbrechen aufzuklären. Rhein argumentiert, dass Datenschutz nicht zum Schutz von Straftätern eingesetzt werden darf, insbesondere wenn es um Kinderverbrechen geht. Er ist ein vehementer Befürworter der IP-Adressenspeicherung und setzt sich für verbesserte Möglichkeiten zur Strafverfolgung im Internet ein.
Wiesbaden () – Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat das Gesetz zur IP-Adressenspeicherung, das in einem Referentenentwurf vorliegt, als „dringend nötig“ bezeichnet.
„Es ist richtig und dringend nötig, dass die Bundesregierung jetzt ein Gesetz auf den Weg bringt, mit dem Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate lang speichern müssen“, sagte Rhein den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. „Denn ohne die Möglichkeit, IP-Adressen zu speichern, bleibt die Identität der Täter im digitalen Raum im Dunkeln.“
„Viele schreckliche Verbrechen bleiben unaufgeklärt, die Täter kommen straffrei davon. Für mich ist klar: Datenschutz darf kein Täterschutz sein. Kinderschänder haben kein Recht auf Datenschutz.“ Rhein ist einer der stärksten Fürsprecher für eine IP-Adressenspeicherung und hatte sich in einer Bundesratsinitiative vehement für eine bessere Strafverfolgung im Netz eingesetzt.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Boris Rhein (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?
Boris Rhein
Welche Organisationen oder Einrichtungen tauchen im Text auf?
CDU, Bundesregierung, Mediengruppe Bayern, Bundesrat
Zu welchem Datum oder in welchem Zeitraum fand das Ereignis statt?
Nicht erwähnt
An welchem Schauplatz spielt sich das Geschehen ab?
Wiesbaden
Was ist die zentrale Aussage des Artikels in einem Satz?
Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) fordert dringend ein Gesetz zur Speicherung von IP-Adressen durch Internetanbieter für drei Monate, um die Identität von Tätern im digitalen Raum besser zu ermitteln und Verbrechen aufzudecken.
Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?
Der Auslöser für das beschriebene Ereignis war die wachsende Sorge um die Aufklärung von Verbrechen im digitalen Raum. Ministerpräsident Boris Rhein betont die Notwendigkeit der IP-Adressenspeicherung zur Identifizierung von Tätern, um eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten, insbesondere in Fällen von schwerwiegenden Verbrechen wie Kinderpornografie. Er sieht den Datenschutz nicht als absolutes Recht an, wenn es um die Bekämpfung von Kriminalität geht.
Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?
Im Artikel äußert sich der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) positiv zu einem Gesetz zur IP-Adressenspeicherung und betont dessen Dringlichkeit zur Aufklärung von Verbrechen im digitalen Raum. Er argumentiert, dass Datenschutz nicht zum Schutz von Tätern missbraucht werden dürfe, und setzt sich aktiv für eine verschärfte Strafverfolgung im Internet ein.
Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind: viele schreckliche Verbrechen bleiben unaufgeklärt, die Täter kommen straffrei davon, die Identität der Täter im digitalen Raum bleibt im Dunkeln.
Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein (CDU) zitiert. Er bezeichnet das Gesetz zur IP-Adressenspeicherung als "dringend nötig" und betont, dass ohne die Möglichkeit, IP-Adressen zu speichern, die Identität von Tätern im digitalen Raum im Dunkeln bleibt. Rhein erklärt außerdem, dass Datenschutz nicht zum Schutz von Tätern missbraucht werden darf und forciert eine bessere Strafverfolgung im Netz.
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