Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den Entwurf zur dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen, hält die Frist jedoch für unzureichend angesichts der Komplexität vieler Ermittlungen. Andreas Roßkopf von der GdP weist auf die oft langwierigen und internationalen Ermittlungsprozesse hin, die eine längere Speicherfrist erforderlich machen. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, sieht die Einführung der IP-Adressenspeicherung als überfällig und betont die Dringlichkeit für Sicherheitsbehörden. Er kritisiert, dass eine solche Regelung zuvor aus ideologischen Gründen von FDP und Grünen blockiert wurde, was die Aufklärung von Straftaten erschwert hat.
Berlin () – Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den Gesetzentwurf für eine dreimonatige IP-Adressenspeicherung, hält die Frist aber für zu kurz.
„Insgesamt bleibt festzustellen, dass die dreimonatige Speicherfrist ein Schritt ist, aber oftmals im Rahmen von umfangreichen Ermittlungen bei Straftaten und somit längeren Verfahren durchaus nicht ausreichend sein kann“, sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GdP-Sektion Bundespolizei/Zoll, den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. Roßkopf verweist auf die lange Dauer von Ermittlungen. „Eventuelle Ermittlungen in diesem Bereich sind oft komplex und auch international. Da sind monatelange Verfahren, Absprachen und Recherchen oftmals keine Seltenheit.“
Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, hält die Umsetzung des Plans derweil für längst überfällig. „Ich begrüße den Entwurf für die Einführung einer IP-Adressenspeicherung aus dem Hause von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ausdrücklich. Die Sicherheitsbehörden sind auf das entsprechende Instrument dringend angewiesen“, sagte Wiese der Mediengruppe Bayern.
Es sei ein „sehr wichtiges Signal“, dass man diese wichtige Einigung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD noch im ersten Regierungsjahr umsetzen werde. „Zur Wahrheit gehört aber auch, dass dieses wichtige Instrument zur Verbrechensbekämpfung jahrelang aus ideologischen Gründen von FDP und Grünen verhindert worden ist. Damit konnten viele Täter nicht ermittelt werden.“
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Zwei Männer surfen im Internet (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?
Andreas Roßkopf, Dirk Wiese, Stefanie Hubig
Welche Organisationen oder Einrichtungen tauchen im Text auf?
Gewerkschaft der Polizei (GdP), SPD, CDU, CSU, FDP, Grüne, Bundesjustizministerium.
Zu welchem Datum oder in welchem Zeitraum fand das Ereignis statt?
Nicht erwähnt
An welchem Schauplatz spielt sich das Geschehen ab?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:
Berlin, Bayern
Was ist die zentrale Aussage des Artikels in einem Satz?
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt den Gesetzentwurf zur dreimonatigen IP-Adressenspeicherung, hält die Frist jedoch für inadequat, während die SPD die Maßnahme als überfällig ansieht und betont, dass sie der Verbrechensbekämpfung immens helfen wird.
Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?
Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis ist die Einführung eines Gesetzentwurfs zur dreimonatigen IP-Adressenspeicherung in Deutschland, der von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der SPD-Bundestagsfraktion unterstützt wird. Der Entwurf wird als notwendig erachtet, um die Sicherheitsbehörden bei der Verbrechensbekämpfung zu unterstützen, besonders bei komplexen und internationalen Ermittlungen, die oft länger dauern.
Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?
Im Artikel wird die positive Reaktion der Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf den Gesetzentwurf zur dreimonatigen IP-Adressenspeicherung beschrieben, wobei die Frist als zu kurz angesehen wird. Der SPD-Politiker Dirk Wiese bezeichnet die Umsetzung des Plans als überfällig und hebt hervor, dass die Sicherheitsbehörden dringend auf dieses Instrument angewiesen seien.
Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:
dreimonatige IP-Adressenspeicherung, nicht ausreichend für umfangreiche Ermittlungen, langwierige und komplexe Ermittlungen, internationale Absprachen und Recherchen oft erforderlich, Sicherheitsbehörden dringend angewiesen auf das Instrument, viele Täter konnten nicht ermittelt werden.
Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Andreas Roßkopf, dem Vorsitzenden der GdP-Sektion Bundespolizei/Zoll, zitiert. Er äußert, dass die dreimonatige Speicherfrist für IP-Adressen ein Schritt in die richtige Richtung ist, jedoch bei umfangreichen Ermittlungen oft nicht ausreicht, da solche Verfahren häufig komplex und international sind.
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