Die Grünen lehnen die Pläne der Koalition zur Speicherung von IP-Adressen entschieden ab und betrachten sie als rechtswidrig. Helge Limburg, der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, kritisiert die Rückkehr zur anlasslosen Massenüberwachung und verweist auf frühere gerichtliche Anfechtungen solcher Maßnahmen. Er fordert bessere Verfolgungsmöglichkeiten für Sicherheitsbehörden, warnt jedoch vor einer dilettantischen Herangehensweise und schlägt vor, alternative Lösungen zu finden. Laut einem Bericht könnte ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vorsehen, dass Internetanbieter IP-Adressen sowie notwendige Identifikationsdaten für drei Monate speichern müssen.
Berlin () – Die Grünen halten Pläne der Koalition zur Speicherung von IP-Adressen für rechtswidrig und lehnen sie strikt ab. „Union und SPD planen offenkundig den Wiedereinstieg in die anlasslose Massenüberwachung im Internet“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Helge Limburg, dem „Stern“. „Alle bisherigen Versuche, eine anlasslose flächendeckende Vorratsdatenspeicherung einzuführen, sind zu Recht vom Bundesverfassungsgericht und dem EuGH gekippt worden.“
Auch Limburg fordert bessere Möglichkeiten für die Sicherheitsbehörden, um Sexualstraftäter wirksam verfolgen zu können. Dafür könne es sich die Bundesregierung aber „nicht erlauben, so dilettantisch vorzugehen“, sagte der Grünen-Politiker. „Anstatt erneut mit dem Kopf gegen dieselbe Wand zu rennen, sollten sich Union und SPD endlich auf wirksame Alternativen besinnen. Die staatliche Speicherung sämtlicher Internetverbindungen ist jedenfalls keine angemessene Antwort auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts“, sagte Limburg.
Internetanbieter sollen künftig IP-Adressen drei Monate speichern müssen. Das geht laut eines Berichts der Bild-Zeitung aus einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hervor. Auch weitere Daten, die für eine eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber nötig sind, sollen demnach gespeichert werden. Die IP-Adresse ist eine Art Anschrift eines Computers im Internet, mit der dieser identifiziert werden kann.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Netzwerk-Patchpanel (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?
Helge Limburg, Stefanie Hubig
Welche Organisationen oder Einrichtungen tauchen im Text auf?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind: die Grünen, Union, SPD, Bundesverfassungsgericht, EuGH, Bundesregierung, Bundesjustizministerium.
Zu welchem Datum oder in welchem Zeitraum fand das Ereignis statt?
Nicht erwähnt
An welchem Schauplatz spielt sich das Geschehen ab?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin.
Was ist die zentrale Aussage des Artikels in einem Satz?
Die Grünen lehnen die Pläne von Union und SPD zur Speicherung von IP-Adressen als rechtswidrig ab und fordern stattdessen effektive Alternativen zur Bekämpfung von Sexualstraftaten, da die geplante Vorratsdatenspeicherung eine unangemessene Reaktion auf moderne Herausforderungen darstellt.
Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?
Der Auslöser für die Debatte über die Speicherung von IP-Adressen ist der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), der eine dreimonatige Speicherung von IP-Adressen durch Internetanbieter vorsieht. Die Grünen kritisieren diesen Plan als rechtswidrig und warnen vor einer anlasslosen Massenüberwachung, die bereits in der Vergangenheit durch das Bundesverfassungsgericht und den EuGH abgelehnt wurde.
Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?
Die Grünen kritisieren die Pläne zur Speicherung von IP-Adressen als rechtswidrig und warnen vor einer anlasslosen Massenüberwachung. Helge Limburg fordert stattdessen effektive Alternativen für die Verfolgung von Sexualstraftätern und sieht die staatliche Speicherung sämtlicher Internetverbindungen als unangemessen an.
Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:
rechtswidrigkeit der Pläne, anlasslose Massenüberwachung im Internet, gescheiterte Versuche der Vorratsdatenspeicherung, Herausforderung für die Sicherheitsbehörden, ineffektive Strategien der Regierung, Speicherung sämtlicher Internetverbindungen als unangemessene Antwort.
Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Helge Limburg, dem rechtspolitischen Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, zitiert. Er bezeichnet die Pläne der Koalition zur Speicherung von IP-Adressen als rechtswidrig und lehnt diese strikt ab, da sie einen Wiedereinstieg in die anlasslose Massenüberwachung im Internet darstellen würden. Limburg fordert stattdessen wirksame Alternativen zur besseren Verfolgung von Sexualstraftätern.
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