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"Gesetzentwurf zur IP-Speicherung"

Hubig legt Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen vor

Veröffentlicht am Dezember 21, 2025 von dts Nachrichtenagentur

Die SPD und die Union haben im Koalitionsvertrag vereinbart, einen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen vorzulegen, der eine Speicherung durch Internetanbieter für drei Monate vorsieht. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) führt die Maßnahme an, die darauf abzielt, Internetkriminalität, insbesondere gegen Sexualstraftäter, effektiver zu bekämpfen. Der Gesetzentwurf, der bereits zur Abstimmung an die Ministerien geschickt wurde, soll im Frühjahr im Bundestag verabschiedet werden. Hubig betont, dass die Vertraulichkeit der Kommunikation gewahrt bleibt und die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen ausgeschlossen ist.


Berlin () – SPD und Union haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt – jetzt legen sie den Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen vor. Demnach müssen diese Adressen künftig drei Monate lang von Internetanbietern gespeichert werden.

Das berichtet die „Bild am Sonntag“. Die Federführung liegt bei Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Der Gesetzentwurf sehe vor, dass Anbieter die „Internetprotokoll-Adresse“, eine „eindeutige Kennung des Anschlusses“, das „Datum und die sekundengenaue Uhrzeit von Beginn und Ende der Zuweisung der öffentlichen Internetprotokoll-Adressen“ sowie weitere Daten für mindestens drei Monate speichern müssen. Die Regierung will so schärfer gegen Sexualstraftäter und andere Cyberkriminelle durchgreifen.

Siehe auch:  Hälfte der Industrie fürchtet Verschlafen der KI-Revolution

Das Papier wurde am Freitag zur Abstimmung an die übrigen Ministerien verschickt. Im Frühjahr soll das Gesetz im Bundestag beschlossen werden. Hubig sagte der „Bild-Zeitung“: „Auch als ehemalige Staatsanwältin ist es mein Ziel, Kriminalität im Internet endlich wirksamer zu bekämpfen.“ Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz kämen Täter bislang „viel zu oft davon“. Hubig macht klar: „Das wollen wir ändern.“ Hubig weist Kritik von Datenschützern von sich: „Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibt strikt gewahrt.“ Die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen sei „ausgeschlossen“.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Stefanie Hubig am 17.12.2025

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?

Stefanie Hubig

Welche Organisationen oder Einrichtungen tauchen im Text auf?

SPD, Union, Justizministerium, "Bild am Sonntag", "Bild-Zeitung", Bundestag, Datenschützer

Zu welchem Datum oder in welchem Zeitraum fand das Ereignis statt?

Das Datum des beschriebenen Ereignisses ist der 17. Dezember 2025.

An welchem Schauplatz spielt sich das Geschehen ab?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin.

Was ist die zentrale Aussage des Artikels in einem Satz?

SPD und Union planen die Speicherung von IP-Adressen durch Internetanbieter für drei Monate, um effektiv gegen Cyberkriminalität und Sexualstraftaten vorzugehen, während Justizministerin Stefanie Hubig betont, dass die Vertraulichkeit der Kommunikation gewahrt bleibt.

Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?

Der Auslöser für das beschriebene Ereignis ist die Notwendigkeit, gegen Internetkriminalität, insbesondere in Bezug auf Sexualstraftaten und Cyberkriminalität, effizienter vorzugehen. Die Regierungskoalition von SPD und Union hat im Koalitionsvertrag Maßnahmen zur Speicherung von IP-Adressen festgelegt, um die Aufklärung solcher Straftaten zu verbessern. Justizministerin Stefanie Hubig betont, dass die aktuellen Möglichkeiten zur Verfolgung oft unzureichend sind.

Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?

Im Artikel wird berichtet, dass die SPD und die Union im Koalitionsvertrag die Speicherung von IP-Adressen durch Internetanbieter für drei Monate beschlossen haben, um gegen Cyberkriminalität vorzugehen. Justizministerin Stefanie Hubig rechtfertigt den Gesetzentwurf, weist Kritiken von Datenschützern zurück und betont, dass die Vertraulichkeit der Kommunikation gewahrt bleibe.

Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?

Hier sind die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen, getrennt durch Kommas:

Schärferes Vorgehen gegen Sexualstraftäter, Bekämpfung von Cyberkriminalität, Verringerung der Straflosigkeit bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass, Herstellung eines wirksameren Instruments zur Kriminalitätsbekämpfung, Wahrung der Vertraulichkeit von Kommunikation, Ausschluss der Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen.

Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) zitiert. Sie betont, dass es ihr Ziel sei, Kriminalität im Internet wirksamer zu bekämpfen, da Täter bei Straftaten wie Kinderpornografie und Online-Betrug "viel zu oft davonkommen". Außerdem weist sie darauf hin, dass die Vertraulichkeit der Kommunikation gewahrt bleibe und die Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen ausgeschlossen sei.


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