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Datenzugang für Ermittler eingeschränkt

X gibt weniger Daten in Hatespeech-Verfahren an BKA

Veröffentlicht am Dezember 10, 2025 von dts Nachrichtenagentur

Elon Musks Social-Media-Plattform X hat die Herausgabe von Daten an das Bundeskriminalamt (BKA) in Hatespeech-Verfahren stark reduziert. Laut einer Auswertung des BKA erhielten Ermittler im Jahr 2024 in über 80 Prozent der Fälle die angeforderten Informationen, während es im Jahr 2025 nur noch bei einem Drittel der Anfragen der Fall war. Dies führt dazu, dass die Ermittlungen häufig eingestellt werden müssen, da Verdächtige nicht identifiziert werden können. In der Auswertung sind 700 Anfragen zu Beiträgen auf X enthalten, die sich auf schwerwiegende Straftaten wie Volksverhetzung beziehen.


Wiesbaden () – Elon Musks Social-Media-Plattform X gibt in Hatespeech-Verfahren deutlich weniger Daten an Ermittler des Bundeskriminalamts (BKA) heraus als früher. Das geht aus einer Auswertung der Behörde hervor, über die der „Spiegel“ berichtet. Darin geht es um Fälle, in denen BKA-Ermittler der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) im Bereich der sogenannten Hasskriminalität ermitteln.

Im Jahr 2024 erhielt das ZMI noch in über 80 Prozent der Fälle die angeforderten Daten, wie der „Spiegel“ schreibt. Doch im Zeitraum der Erhebung vom 10. April bis 31. Mai 2025 seien nur noch rund ein Drittel der gestellten Anfragen beauskunftet worden, heißt es demnach.

Siehe auch:  Wildberger: Bürokratiemeldeportal soll Ende des Jahres starten

Das BKA kommt deshalb in der Auswertung zu dem Fazit, dass X die Ermittlungsarbeit der deutschen Behörden „aktiv behindert“. Ohne die Daten von X müssen Ermittlungen oft eingestellt werden, weil keine Verdächtigen identifiziert werden können.

In der BKA-Auswertung geht es um genau 700 Anfragen zu X-Beiträgen, bei denen die Beamten der ZMI jeweils einen Anfangsverdacht sahen. Die ZMI ermittelt etwa zu Volksverhetzungen und Politikerbeleidigungen auf Social-Media-Plattformen und zu Postings, in denen Nutzer eine bestimmte Straftat gebilligt oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbreitet haben.

Die Plattform von Elon Musk habe Fragen zu dem Thema zunächst unbeantwortet gelassen, so der „Spiegel“.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundeskriminalamt (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?

Elon Musk

Welche Organisationen oder Einrichtungen tauchen im Text auf?

Bundeskriminalamt (BKA), Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI), Elon Musk, X, "Spiegel"

Zu welchem Datum oder in welchem Zeitraum fand das Ereignis statt?

Das beschriebene Ereignis fand im Zeitraum vom 10. April bis 31. Mai 2025 statt.

An welchem Schauplatz spielt sich das Geschehen ab?

Wiesbaden, Deutschland

Was ist die zentrale Aussage des Artikels in einem Satz?

Elon Musks Social-Media-Plattform X gibt in Hatespeech-Verfahren deutlich weniger Daten an das Bundeskriminalamt (BKA) heraus, was die Ermittlungsarbeit der deutschen Behörden behindert und dazu führt, dass viele Ermittlungen eingestellt werden müssen.

Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?

Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis ist, dass die Social-Media-Plattform X, die Elon Musk gehört, im Bereich der Hatespeech-Ermittlungen weniger Daten an das Bundeskriminalamt (BKA) herausgibt als zuvor. Dies beeinträchtigt die Ermittlungsarbeit der deutschen Behörden, da sie ohne diese Daten oft keine Verdächtigen identifizieren können.

Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?

Laut einer Auswertung des Bundeskriminalamts gibt die Social-Media-Plattform X deutlich weniger Informationen in Hatespeech-Verfahren an die Ermittler heraus als zuvor, was zur Einschätzung führt, dass X die Ermittlungsarbeit der deutschen Behörden aktiv behindert. Die Plattform reagierte zunächst nicht auf Anfragen zu dieser Thematik.

Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:

X gibt weniger Daten an Ermittler heraus, Ermittlungen müssen oft eingestellt werden, keine Verdächtigen können identifiziert werden, Ermittlungsarbeit der deutschen Behörden wird aktiv behindert.

Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Bundeskriminalamts (BKA) zitiert. Das BKA kommt zu dem Fazit, dass die Social-Media-Plattform X die Ermittlungsarbeit der deutschen Behörden "aktiv behindert", da ohne die notwendigen Daten oft keine Verdächtigen identifiziert werden können.


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