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"Friedrich Merz: Beleidigungen und Strafanträge"

Merz stellte als Abgeordneter zahlreiche Anzeigen wegen Beleidigung

Veröffentlicht am Dezember 7, 2025 von dts Nachrichtenagentur

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat während seiner Zeit als Oppositionsführer zahlreiche Strafanträge wegen Beleidigungen gestellt, die er in sozialen Medien erhielt. Dazu bestätigte sein Abgeordnetenbüro, dass er rechtliche Schritte gegen Personen unternahm, die ihn mit beleidigenden Bezeichnungen wie „kleiner Nazi“ und „drecks Suffkopf“ beschimpften. Einige dieser Fälle führten zu Hausdurchsuchungen, wobei eine davon als rechtswidrig erklärt wurde. Merz spendete die erhaltenen Schadensersatzzahlungen und Geldstrafen vollständig für soziale Zwecke im Hochsauerlandkreis.


Berlin () – Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat offenbar zahlreiche Strafanträge wegen Beleidigungen gestellt, als er Oppositionsführer der Union im Bundestag war. Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Dokumente wie Strafanträge, Ermittlungsakten und Anwaltsschreiben.

Das Abgeordnetenbüro von Merz bestätigt die Vorgänge weitgehend. „Der Bundestagsabgeordnete des Hochsauerlandkreises, Friedrich Merz“, habe „in der letzten Legislaturperiode einige Beleidigungen gegen seine Person in den Sozialen Medien strafrechtlich verfolgen lassen“. „Schadensersatzzahlungen und Geldstrafen“ habe Merz „in voller Höhe für soziale Zwecke im Hochsauerlandkreis gespendet“, teilte ein Sprecher mit.

Siehe auch:  SPD fordert deutsches Engagement gegen Internetsperre in Iran

Aus den Dokumenten geht hervor, dass Merz als Abgeordneter Strafanträge gegen Menschen stellte, die ihn unter anderem „kleinen Nazi“, „Arschloch“ oder „drecks Suffkopf“ nannten. Bei den Aussagen „kleiner Nazi“ und „drecks Suffkopf“ kam es den Unterlagen zufolge anschließend zu Hausdurchsuchungen bei den Beschuldigten. Die Hausdurchsuchung wegen „drecks Suffkopf“ wurde von einem Gericht für rechtswidrig erklärt.

Die „Welt am Sonntag“ zitiert auch aus Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Berlin, die im Falle mutmaßlicher Merz-Beleidigungen ermittelte. Einer dieser Fälle dreht sich um einen Tweet vom 28. September 2023 mit dem Text „Neuer Definitionsversuch: Arschlöcher sind Menschen, deren verbaler Output nicht von ihrem analen Output zu unterscheiden ist. #Merz #Merzbohren.“ Die Staatsanwaltschaft führt diesen Vorgang im Bereich politisch motivierter Kriminalität, Unterkategorie Extremismus.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Friedrich Merz (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?

Friedrich Merz

Welche Organisationen oder Einrichtungen tauchen im Text auf?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:

Bundestag, CDU, Staatsanwaltschaft Berlin.

Zu welchem Datum oder in welchem Zeitraum fand das Ereignis statt?

Das Datum des beschriebenen Ereignisses ist der 28. September 2023.

An welchem Schauplatz spielt sich das Geschehen ab?

Berlin, Hochsauerlandkreis

Was ist die zentrale Aussage des Artikels in einem Satz?

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat während seiner Zeit als Oppositionsführer im Bundestag mehrere Strafanträge wegen beleidigender Äußerungen in sozialen Medien gestellt und die daraus resultierenden Geldstrafen für soziale Zwecke gespendet.

Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?

Der Hintergrund des beschriebenen Ereignisses ist, dass Friedrich Merz als Oppositionsführer im Bundestag Beleidigungen gegen seine Person in sozialen Medien zur Anzeige brachte. Diese rechtlichen Schritte wurden von Angriffen wie "kleiner Nazi" und anderen beleidigenden Äußerungen ausgelöst. Merz verfolgte die Beleidigungen strafrechtlich und spendete die möglichen Schadensersatzzahlungen gegen die Angreifer für soziale Zwecke.

Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?

Im Artikel wird berichtet, dass Bundeskanzler Friedrich Merz zahlreiche Strafanträge wegen Beleidigungen im Internet gestellt hat, was zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft führte. Die Öffentlichkeit reagierte auf diese Vorgänge mit einem kritischen Blick auf Merz’ Umgang mit Kritik und die jeweiligen rechtlichen Konsequenzen.

Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: zahlreiche Strafanträge, Schadensersatzzahlungen, Geldstrafen, Spenden an soziale Zwecke, Hausdurchsuchungen, rechtswidrige Hausdurchsuchung, Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, Einstufung als politisch motivierte Kriminalität.

Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Abgeordnetenbüros von Friedrich Merz (CDU) zitiert. Es wird bestätigt, dass Merz in der letzten Legislaturperiode mehrere Beleidigungen in den sozialen Medien strafrechtlich verfolgt hat und dass die daraus resultierenden Schadensersatzzahlungen sowie Geldstrafen in vollem Umfang für soziale Zwecke im Hochsauerlandkreis gespendet wurden.


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