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"Bundesregierung zu KI und Urheberrecht"

Bundesregierung bleibt nach ChatGPT-Urteil zurückhaltend

Veröffentlicht am November 12, 2025 von dts Nachrichtenagentur

Die Bundesregierung hat zurückhaltend auf den Gerichtsbeschluss des Landgerichts München reagiert, der der Gema wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverstöße gegen OpenAI erlassen wurde. Regierungssprecher Stefan Kornelius erklärte, man wolle Urteile nicht kommentieren, habe jedoch das Urteil mit Interesse zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung habe sich zu den Urheberrechten im Kontext von Künstlicher Intelligenz noch keine abschließende Meinung gebildet und betonte die Wichtigkeit einer Regulierung, die Wachstum in Europa fördert. Auf Nachfrage bestätigte Kornelius, dass auch die Bundesregierung KI-Tools verwendet.


Berlin () – Die Bundesregierung hat verhalten auf den Gerichtsbeschluss das Landgerichts München reagiert, den die Gema wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverstöße gegen die ChatGPT-Betreiberin OpenAI erwirkt hatte.

Man wolle wie üblich Urteile nicht kommentieren, habe dieses aber mit Interesse zur Kenntnis genommen, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius am Mittwoch auf Anfrage der vor Journalisten.

Die gesamte Thematik Urheberrechte in Zusammenhang mit sogenannter „Künstlicher Intelligenz“ sei ein Rechtsfeld, zu dem sich die Bundesregierung „noch keine finale Meinung gebildet“ habe, so Kornelius weiter. „Ich möchte mich dazu nicht festlegen.“ Wichtig sei jedoch, dass mögliche KI-Regulierung ein Wachstum in Europa ermögliche.

Siehe auch:  Datenschutzbeauftragte will Social-Media-Verbot für Jugendliche

Kornelius räumte auf weitere Journalisten-Nachfrage ein, dass die Bundesregierung und das Bundespresseamt „natürlich“ auch selber KI-Tools nutzten.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Regierungspressekonferenz am 12.11.2025

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?

Stefan Kornelius

Welche Organisationen oder Einrichtungen tauchen im Text auf?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind: Bundesregierung, Gema, OpenAI, Bundespresseamt.

Zu welchem Datum oder in welchem Zeitraum fand das Ereignis statt?

Das beschriebene Ereignis fand am 12.11.2025 statt.

An welchem Schauplatz spielt sich das Geschehen ab?

Berlin, München

Was ist die zentrale Aussage des Artikels in einem Satz?

Die Bundesregierung hat zurückhaltend auf den Gerichtsbeschluss des Landgerichts München reagiert, der die Gema gegen OpenAI erlassen hat, und betont, dass sie sich zu Urheberrechten im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz noch keine endgültige Meinung gebildet hat, während sie gleichzeitig die Nutzung von KI-Tools im eigenen Bereich eingestanden hat.

Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?

Der Auslöser für das Ereignis war ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München, den die GEMA aufgrund mutmaßlicher Urheberrechtsverstöße gegen OpenAI, den Betreiber von ChatGPT, erwirkt hatte. Dieser Fall wirft wichtige Fragen zur Regulierung von Urheberrechten im Kontext von Künstlicher Intelligenz auf, ein Rechtsfeld, zu dem die Bundesregierung noch keine endgültige Position eingenommen hat.

Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?

Die Bundesregierung reagierte verhalten auf den Gerichtsbeschluss des Landgerichts München bezüglich der GEMA und OpenAI, äußerte jedoch Interesse an der Thematik. Regierungssprecher Kornelius betonte, dass die Bundesregierung sich zu Urheberrechten im Kontext von Künstlicher Intelligenz noch keine finale Meinung gebildet habe, aber eine Regulierung wichtig sei, um Wachstum in Europa zu fördern.

Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?

Die genannten Folgen oder Konsequenzen im Artikel sind: die Bundesregierung hat sich noch keine finale Meinung zu Urheberrechten in Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz gebildet, mögliche KI-Regulierung soll Wachstum in Europa ermöglichen, die Bundesregierung und das Bundespresseamt nutzen selbst KI-Tools.

Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?

Ja, die Stellungnahme eines Regierungssprechers wurde zitiert. Stefan Kornelius sagte, dass die Bundesregierung den Gerichtsbeschluss mit Interesse zur Kenntnis genommen habe, aber wie üblich Urteile nicht kommentieren wolle. Zudem betonte er, dass die Bundesregierung sich zu Urheberrechten im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz noch keine finale Meinung gebildet habe und dass eine mögliche KI-Regulierung Wachstum in Europa ermöglichen solle.


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