Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich auf zentrale Punkte des Cybersicherheitsgesetzes geeinigt, das dem Bundesinnenministerium künftig die Kontrolle über den Einbau kritischer Komponenten ermöglicht. Betreiber kritischer Infrastruktur müssen alternative Hersteller wählen, um Risiken durch nicht vertrauenswürdige Bauteile zu vermeiden. Zudem wird die Bundesverwaltung in die Cybersicherheitsauflagen einbezogen, um eine bessere IT-Sicherheit zu gewährleisten. Das überarbeitete Gesetz wird in der nächsten Sitzungswoche im Bundestag zur Debatte stehen.
Berlin () – Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich am Mittwoch bei den noch strittigen Punkten des Cybersicherheitsgesetzes geeinigt. Das bestätigen die Berichterstatter beider Fraktionen dem Fachinformationsdienst „Tagesspiegel Background“.
Das Bundesinnenministerium darf demnach künftig den Einbau kritischen Komponenten untersagen und im Bedrohungsfall selbstständig entscheiden. Betreiber kritischer Anlagen sind dann verpflichtet, andere Hersteller zu verwenden.
Um den Umgang mit solchen Bauteilen aus nicht-vertrauenswürdigen Ländern, die bei Störungen zu Ausfällen im Betrieb lebenswichtiger Infrastruktur führen können, wurde lange gestritten. Schon die Ampelregierung hatte 2024 Telekommunikationsanbieter verpflichtet, nicht länger Komponenten chinesischer Hersteller wie Huawei zu verwenden. Angesichts zunehmender hybrider Bedrohungen hätte die Bundesregierung mit der neuen Regelung jetzt die Möglichkeit, schneller und eigenständiger zu reagieren.
Des Weiteren hat sich Schwarz-Rot auch darauf geeinigt, dass auch die Bundesverwaltung künftig Cybersicherheitsauflagen erfüllen muss. Bisher waren die nachgeordneten Behörden mit dem Verweis auf Kostengründe ausgenommen, was für viel Kritik bei Sicherheitsexperten gesorgt hatte. Die Absicherung der Bundes-IT-Infrastruktur soll aus dem Sondervermögen finanziert werden. Das Cybersicherheitsgesetz in der am Mittwoch geänderten Fassung soll in der kommenden Sitzungswoche im Bundestag in zweiter Lesung debattiert werden.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?
Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen.
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CDU/CSU, SPD, Tagesspiegel Background, Bundesinnenministerium, Ampelregierung, Huawei, Bundesregierung
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An welchem Schauplatz spielt sich das Geschehen ab?
Berlin
Was ist die zentrale Aussage des Artikels in einem Satz?
Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich auf ein Cybersicherheitsgesetz geeinigt, das dem Bundesinnenministerium die Befugnis gibt, kritische Komponenten zu verbieten und die Cybersicherheitsauflagen auch für die Bundesverwaltung verbindlich macht.
Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?
Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis ist die zunehmende Sorge um die Cybersicherheit kritischer Infrastruktur angesichts hybrider Bedrohungen, insbesondere durch Komponenten aus nicht-vertrauenswürdigen Ländern wie China. Die Einigung zwischen den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD zielt darauf ab, die Reaktionsfähigkeit der Bundesregierung bei Cyberbedrohungen zu verbessern und die IT-Sicherheit in der Bundesverwaltung zu erhöhen.
Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?
Im Artikel wird beschrieben, dass die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD sich auf eine Einigung im Cybersicherheitsgesetz verständigt haben, was durch Berichterstatter bestätigt wird. Die Regelungen ermöglichen dem Bundesinnenministerium künftig, kritische Komponenten zu regulieren und Sicherheitsauflagen für die Bundesverwaltung einzuführen, um besser auf hybride Bedrohungen reagieren zu können.
Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?
Einbau kritischer Komponenten untersagen, Betreiber kritischer Anlagen müssen andere Hersteller verwenden, schnellere Reaktionsmöglichkeiten bei hybriden Bedrohungen, Bundesverwaltung muss Cybersicherheitsauflagen erfüllen, bisherige Ausnahmen für nachgeordnete Behörden enden, Absicherung der Bundes-IT-Infrastruktur wird finanziert.
Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?
Im Artikel wird zwar keine direkte Stellungnahme zitiert, aber es wird berichtet, dass die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD sich bei strittigen Punkten des Cybersicherheitsgesetzes geeinigt haben. Die Berichterstatter beider Fraktionen bestätigen diese Einigung dem Fachinformationsdienst "Tagesspiegel Background".
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