Claudia Plattner, die Präsidentin des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), fordert eine Reform des „Hacker-Paragrafen“, um Personen, die Sicherheitslücken in Unternehmens-IT aufdecken, rechtlich abzusichern. Sie betont, dass solche Whistleblower nicht strafverfolgt werden sollten, solange sie mit der Absicht handeln, die IT-Sicherheit zu verbessern. Der derzeitige Paragraf 202a StGB schränkt dies jedoch ein, da er das Ausspähen von Daten verbietet. Plattner weist auf einen im Justizministerium vorliegenden Gesetzentwurf hin, der ethische Hacker entkriminalisieren soll und fordert ein schnelles Fortschreiten dieses Prozesses.
Berlin () – Die Präsidentin des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Claudia Plattner, fordert eine Reform des sogenannten „Hacker-Paragrafen“.
Das BSI spreche sich ganz klar dafür aus, dass Menschen rechtlich abgesichert seien, die Schwachstellen in Unternehmens-IT offenlegen, sagte Plattner den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben). „Wenn jemand zu mir kommt und sagt, es gibt da ein Problem in deiner Software, dann darf diese Person nicht strafverfolgt werden. Dann müssen wir nur Danke sagen“, so Plattner.
Wichtig sei es, dass die Akteure, zu denen private Hacker, aber auch Wissenschaftler gehören könnten, eine „gute Absicht“ hätten, so die BSI-Chefin. Das heiße vor allem, sie müssten „die Sicherheit der IT-Landschaft verbessern wollen“.
Derzeit verbietet der Paragraf 202a StGB das „Ausspähen von Daten“ durch Personen, für die diese Daten nicht bestimmt sind und zu denen sie keinen berechtigten Zugang haben. Die Ampel-Koalition hatte in der letzten Wahlperiode einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Ausnahmen vorsieht und „das Identifizieren, Melden und Schließen von Sicherheitslücken in einem verantwortlichen Verfahren“ nicht unter Strafe stellt.
BSI-Chefin Plattner hob hervor, dass ein Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Forschern zu Sicherheitslücken in Firmen-IT im Justizministerium vorliege. „Da muss es jetzt zügig weitergehen. Das geplante Gesetz sieht vor, dass ethische Hacker entkriminalisiert werden. Und das ist richtig“, sagte Plattner.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Sitz von BSI und BMI (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?
Claudia Plattner
Welche Organisationen oder Einrichtungen tauchen im Text auf?
BSI, BMI, Funke-Mediengruppe, Ampel-Koalition, Justizministerium
Zu welchem Datum oder in welchem Zeitraum fand das Ereignis statt?
Nicht erwähnt
An welchem Schauplatz spielt sich das Geschehen ab?
Berlin
Was ist die zentrale Aussage des Artikels in einem Satz?
Claudia Plattner, Präsidentin des BSI, fordert eine Reform des "Hacker-Paragrafen", um ethische Hacker und Forscher rechtlich abzusichern, die Schwachstellen in Unternehmens-IT melden, und hebt die Notwendigkeit eines zügigen Gesetzentwurfs zur Entkriminalisierung solcher Aktivitäten hervor.
Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?
Der Hintergrund für die Forderung von Claudia Plattner zur Reform des "Hacker-Paragrafen" ist der Wunsch, die rechtliche Absicherung für Personen zu schaffen, die Schwachstellen in Unternehmens-IT aufdecken. Aktuelle Gesetze kriminalisieren solche Handlungen, selbst wenn sie mit der Absicht erfolgen, die IT-Sicherheit zu verbessern. Die Reform soll dazu dienen, ethische Hacker und Forscher zu entkriminalisieren, um die IT-Sicherheit insgesamt zu erhöhen.
Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?
Im Artikel äußert Claudia Plattner, die Präsidentin des BSI, die Notwendigkeit einer Reform des "Hacker-Paragrafen", um ethische Hacker, die Schwachstellen in Unternehmens-IT aufdecken, rechtlich abzusichern. Sie betont, dass solche Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit dringend erforderlich sind und ein entsprechender Gesetzentwurf im Justizministerium vorliegt.
Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: rechtliche Absicherung für Personen, die Schwachstellen offenlegen, keine Strafverfolgung für informierende Personen, Verbesserung der IT-Sicherheit durch gute Absicht, Ausnahmen im Paragraf 202a StGB, Identifizieren und Melden von Sicherheitslücken nicht unter Strafe, Entkriminalisierung ethischer Hacker.
Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Claudia Plattner, der Präsidentin des BSI, zitiert. Sie fordert eine Reform des "Hacker-Paragrafen" (Paragraf 202a StGB) und betont, dass Personen, die Schwachstellen in Unternehmens-IT aufdecken, rechtlich abgesichert sein sollten. Plattner hebt hervor, dass solche Akteure, wie private Hacker und Wissenschaftler, eine "gute Absicht" haben sollten, um die IT-Sicherheit zu verbessern.
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