Die Pläne von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, ausländische Cyberangriffe künftig mit Gegenangriffen zu stoppen, haben eine Debatte über mögliche Verfassungsänderungen entfacht. Grünen-Politiker Helge Limburg sieht zwar Handlungsbedarf, äußert jedoch Bedenken gegenüber der rechtlichen Grundlage für solche Abwehrmaßnahmen, da diese in der Hauptsache Ländersache seien. Dobrindt hingegen glaubt, dass für die neuen Befugnisse keine Grundgesetzänderung erforderlich sei, was Limburg als fragwürdig erachtet. Die Linkspartei spricht sich gegen Dobrindts Vorhaben aus, da es die Souveränität anderer Staaten verletzen und zu unerwünschten Kollateralschäden führen könnte.
Berlin () – Die Pläne von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), ausländische Cyberattacken künftig mit Gegenangriffen zu stoppen, haben eine Diskussion über die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung ausgelöst.
So sieht der Grünen-Rechtspolitiker Helge Limburg zwar Handlungsbedarf. „Natürlich ist die Gefahr ausländischer Cyberattacken real“, sagte Limburg dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe). Einfach werde es aber „auf keinen Fall“, weitere rechtliche Voraussetzungen für Abwehrschläge im Cyberraum zu schaffen. Die Gefahrenabwehr sei grundsätzlich Ländersache und könne bislang nur in sehr begrenztem Umfang von einer Bundesbehörde geleistet werden.
Dass für neue Befugnisse keine Grundgesetzänderung nötig sei, wie Dobrindt es sieht, findet Limburg „zumindest zweifelhaft“. Für eine Verfassungsänderung wäre eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Dafür wären die Koalitionspartner Union und SPD auf Stimmen aus der Opposition angewiesen.
Dobrindt hatte gegenüber dem Blatt angekündigt, die rechtlichen Voraussetzungen für sogenannte Abwehrschläge im Cyberraum zu schaffen. Es gehe darum, laufende oder bevorstehende Angriffe zu stoppen. Dies sei Aufgabe der Sicherheitsbehörden des Bundes. Es gehe jedoch nicht um allgemeine Gegenschläge, sogenannte Hackbacks, sondern um reine Abwehr.
Das Bundesjustizministerium von Stefanie Hubig (SPD) erklärte auf Anfrage des „Handelsblatts“, das Ressort werde sich – wie üblich – in die verfassungsrechtliche Prüfung eines etwaigen Gesetzentwurfs „konstruktiv einbringen“. Laut der stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Sonja Eichwede findet zurzeit „eine enge Abstimmung mit dem Koalitionspartner und den Ländern“ statt, um „gute, tragfähige rechtliche Grundlagen“ zu schaffen.
Die rechtspolitische Sprecherin der Linkspartei, Clara Bünger, stellte sich gegen das Vorhaben. „Das Lahmlegen ausländischer Server oder Infrastrukturen verletzt die Souveränität anderer Staaten und birgt das Risiko schwerer Kollateralschäden, etwa wenn kritische Dienste oder zivile Netze betroffen sind“, sagte Bünger dem „Handelsblatt“.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Bundesinnenminister Dobrindts Pläne, ausländische Cyberangriffe mit Gegenangriffen abzuwenden, haben eine Debatte über mögliche Verfassungsänderungen ausgelöst, wobei Experten und Politiker unterschiedliche rechtliche und ethische Bedenken äußern.
Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?
Der Auslöser für die Diskussion über die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung ist Bundesinnenminister Alexander Dobrindts Plan, ausländische Cyberattacken künftig mit Gegenangriffen zu stoppen. Dies schafft einen rechtlichen Konflikt, da die Gefahrenabwehr als Ländersache gilt und Dobrindt zudem eine Grundgesetzänderung für notwendig hält, was umstritten ist.
Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?
Die Reaktionen auf die Pläne von Bundesinnenminister Dobrindt zu ausländischen Cyberattacken sind gemischt: Während einige Politiker, wie Helge Limburg von den Grünen, Handlungsbedarf sehen, äußern sie Bedenken bezüglich der rechtlichen Voraussetzungen für Abwehrmaßnahmen. Die SPD beabsichtigt, konstruktiv an der verfassungsrechtlichen Prüfung mitzuwirken, während die Linkspartei, vertreten durch Clara Bünger, das Vorhaben als problematisch ansieht, da es die Souveränität anderer Staaten verletzen könnte.
Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?
Die Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Diskussion über die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung, Handlungsbedarf erkannt, rechtliche Voraussetzungen für Abwehrschläge, Gefahrenabwehr als Ländersache, eingeschränkte Befugnisse von Bundesbehörden, Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung, Abhängigkeit von Stimmen der Opposition, konstruktive Einbringung des Bundesjustizministeriums in die verfassungsrechtliche Prüfung, enge Abstimmung zwischen Koalitionspartner und Ländern, Schaffung tragfähiger rechtlicher Grundlagen, Verletzung der Souveränität anderer Staaten, Risiko schwerer Kollateralschäden.
Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?
Im Artikel wird die Meinung des Grünen-Rechtspolitikers Helge Limburg zitiert, der betont, dass zwar Handlungsbedarf in Bezug auf ausländische Cyberattacken besteht, jedoch die Schaffung weiterer rechtlicher Voraussetzungen für Abwehrschläge im Cyberraum "auf keinen Fall einfach" sei. Er äußert auch Zweifel daran, dass für neue Befugnisse keine Grundgesetzänderung nötig sei.
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