Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) unterstützt den Einsatz von KI-gestützter Kameraüberwachung zur Verbesserung der Sicherheit an deutschen Bahnhöfen, betont jedoch die Notwendigkeit rechtlicher Grenzen bei der Gesichtserkennung. BDK-Vorsitzender Dirk Peglow erklärt, dass moderne Überwachungssysteme in Frankfurt bestimmte Auffälligkeiten wie liegengebliebene Gepäckstücke erkennen können, ohne jedoch Echtzeit-Gesichtserkennung zu nutzen. Solche Systeme sollten transparent und im Einklang mit EU-Vorgaben eingesetzt werden, insbesondere zur Gefahrenabwehr und nicht für flächendeckende Überwachung. KI kann die Polizei bei der Identifikation von Bedrohungen unterstützen, ersetzt jedoch nicht menschliche Verantwortung und Entscheidungsfindung.
Berlin () – Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Sicherheit an deutschen Bahnhöfen hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) den Einsatz von KI-gestützter Kameraüberwachung befürwortet und zugleich rechtlich enge Grenzen der Gesichtserkennung bekräftigt.
„Zur Modernisierung von Bahnhöfen gehört nicht nur Pünktlichkeit. Es geht auch um Sicherheit, um bessere Belichtungsanlagen, um Kameraüberwachung, aber auch um den Einsatz verfügbarer Technologien“, sagte der Bundesvorsitzende des BDK, Dirk Peglow, den Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben).
In Frankfurt werde beispielsweise seit kurzer Zeit im Umfeld des Hauptbahnhofs eine neue Generation von Überwachungssystemen eingesetzt, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz „bestimmte Auffälligkeiten automatisch erkennen kann“, so Peglow, „etwa gefährliche Situationen, liegengebliebene Gepäckstücke oder ungewöhnliche Bewegungsmuster“.
Für die Überwachung mit KI-gestützten Systemen sagte der Kriminalbeamte, dass es sich um einen „lagebezogenen und rechtsstaatlich eingebetteten Einsatz von KI“ handele, der sich im Rahmen der EU-Vorgaben etwa durch den „AI Act“ bewege. „Es findet keine biometrische Gesichtserkennung im Echtzeitbetrieb statt, sondern eine gezielte, rechtlich kontrollierte Anwendung – beispielswese bei der Suche nach vermissten Personen oder zur Abwehr terroristischer Gefahren.“ Solche Anwendungen seien sinnvoll, wenn sie „transparent, verhältnismäßig und zweckgebunden erfolgen“.
Der Einsatz von KI könne die Polizei auch an Bahnhöfen unterstützen, so Peglow, indem sie auf Hinweise oder Muster aufmerksam mache, „die menschliche Wahrnehmung allein kaum leisten kann“. KI ersetze jedoch nicht die menschliche Entscheidung und Verantwortung. „KI darf niemals als Instrument flächendeckender Überwachung verstanden werden, sondern muss der zielgerichteten Gefahrenabwehr dienen – im Einklang mit Rechtsstaat und Datenschutz“, sagte Peglow den Funke-Zeitungen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Überwachungskamera (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?
Dirk Peglow
Welche Organisationen oder Einrichtungen tauchen im Text auf?
Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Funke-Mediengruppe, EU, AI Act
Zu welchem Datum oder in welchem Zeitraum fand das Ereignis statt?
Nicht erwähnt
An welchem Schauplatz spielt sich das Geschehen ab?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Frankfurt.
Was ist die zentrale Aussage des Artikels in einem Satz?
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter befürwortet den Einsatz von KI-gestützter Kameraüberwachung an deutschen Bahnhöfen zur Verbesserung der Sicherheit, betont jedoch die Notwendigkeit strenger rechtlicher Rahmenbedingungen und die Grenzen der Gesichtserkennung.
Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?
Der Hintergrund des Ereignisses ist die zunehmende Diskussion um die Sicherheit an deutschen Bahnhöfen, insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung von KI-gestützter Kameraüberwachung. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) plädiert für den Einsatz solcher Technologien zur Verbesserung der Sicherheitslage, während gleichzeitig rechtliche Grenzen, insbesondere bei der Gesichtserkennung, betont werden. Ziel ist es, gefährliche Situationen zu erkennen und die Polizei gezielt zu unterstützen, ohne die Prinzipien des Datenschutzes und Rechtsstaats zu verletzen.
Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?
Im Artikel wird beschrieben, dass der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) den Einsatz von KI-gestützter Kameraüberwachung an Bahnhöfen befürwortet, während er gleichzeitig auf die rechtlichen Grenzen der Gesichtserkennung hinweist. Die Diskussion dreht sich um die Sicherstellung von Sicherheit durch moderne Technologien, ohne die Menschenrechte und den Datenschutz zu verletzen.
Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?
Die im Artikel genannten Folgen oder Konsequenzen sind:
Einsatz von KI-gestützter Kameraüberwachung, rechtlich enge Grenzen der Gesichtserkennung, automatische Erkennung von Auffälligkeiten, Unterstützung der Polizei durch KI, keine biometrische Gesichtserkennung im Echtzeitbetrieb, gezielte Anwendung zur Abwehr terroristischer Gefahren, Transparenz, Verhältnismäßigkeit, Zweckgebundenheit der Technologie, keine flächendeckende Überwachung, Einhaltung von Rechtsstaat und Datenschutz.
Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Dirk Peglow, dem Bundesvorsitzenden des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), zitiert. Er befürwortet den Einsatz von KI-gestützter Kameraüberwachung zur Sicherheitssteigerung an Bahnhöfen, betont jedoch, dass diese Technologien im Rahmen strenger rechtlicher Vorgaben eingesetzt werden müssen und nicht zur flächendeckenden Überwachung dienen dürfen.
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