Bundesinnenminister Alexander Dobrindt plant, die Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur Abwehr von Cyberangriffen auf deutsche Ziele erheblich zu erweitern. Er möchte eine Gesetzesänderung einführen, die es ermöglicht, auch Server im Ausland lahmzulegen, um laufende oder bevorstehende Angriffe zu stoppen. Dobrindt betont, dass es sich dabei nicht um offensives Angriffshandeln, sondern um reine Abwehrmaßnahmen handelt. Der entsprechende Gesetzentwurf wird derzeit erarbeitet und soll im kommenden Jahr im Kabinett vorgestellt werden.
Berlin () – Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) plant eine deutliche Erweiterung der Befugnisse für die Sicherheitsbehörden, um Cyberangriffe auf deutsche Ziele abzuwehren.
„Es reicht nicht, Cyberangriffe nur mit möglichst wenig Schaden zu überstehen“, sagte Dobrindt dem „Handelsblatt“. Sein Haus bereite eine Gesetzesänderung vor, „damit wir künftig die Urheber von Cyberangriffen gegen Deutschland attackieren können, um den Angriff und die Gefahr abzuwehren, auch wenn deren Server außerhalb der Bundesrepublik stehen“.
Laut Dobrindt geht es dabei nicht um Cyber-Gegenschläge, sogenannte Hackbacks. „Es geht darum, laufende oder bevorstehende Angriffe zu stoppen“, sagte er. „Dafür müssen wir im Rahmen der Gefahrenabwehr in der Lage sein, die Server-Infrastruktur oder die digitalen Systeme von Angreifern auch im Ausland lahmzulegen.“ Das Ziel sei ausdrücklich nicht, eigene Angriffe zu führen, es gehe um „reine Abwehrschläge, keine Offensivaktionen“.
Dobrindt hält für die neuen Abwehrbefugnisse der Sicherheitsbehörden keine Grundgesetzänderung für notwendig. „Richtig ist, dass die Gefahrenabwehr grundsätzlich Ländersache ist“, sagte er. „Aber die Sicherheitsbehörden des Bundes haben auch jetzt schon verfassungsrechtlich gedeckte Handlungsbefugnisse in bestimmten Bereichen, die hier relevant sind.“ Und sie arbeiteten teilweise dazu mit den Ländern zusammen. Der Gesetzentwurf für die Möglichkeit, Cyber-Abwehrschläge durchführen zu können, wird laut Dobrindt gerade erarbeitet und soll im nächsten Jahr im Kabinett vorgestellt werden.
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
Bist du ein guter Leser? 👍
Welcher Begriff kam im Artikel vor?
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Alexander Dobrindt (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?
Alexander Dobrindt
Welche Organisationen oder Einrichtungen tauchen im Text auf?
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, CSU, Handelsblatt
Zu welchem Datum oder in welchem Zeitraum fand das Ereignis statt?
Nicht erwähnt
An welchem Schauplatz spielt sich das Geschehen ab?
Berlin
Was ist die zentrale Aussage des Artikels in einem Satz?
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt plant eine Gesetzesänderung, um die Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur Abwehr von Cyberangriffen auf Deutschland zu erweitern, sodass sie auch ausländische Serverangreifer stoppen können, ohne eine Grundgesetzänderung vorzunehmen.
Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?
Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis ist die zunehmende Bedrohung durch Cyberangriffe auf deutsche Ziele. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt plant, die Befugnisse der Sicherheitsbehörden zu erweitern, um unmittelbar gegen diese Angriffe vorgehen zu können, insbesondere wenn die Angreifer im Ausland sitzen. Dies erfolgt als Reaktion auf die Notwendigkeit, die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu verstärken.
Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?
Im Artikel wird beschrieben, dass Bundesinnenminister Alexander Dobrindt die Sicherheitsbehörden mit erweiterten Befugnissen ausstatten möchte, um Cyberangriffe auf deutsche Ziele effektiver abwehren zu können. Die geplanten Gesetzesänderungen ermöglichen es, auch Server im Ausland zur Gefahrenabwehr zu attackieren, ohne dass dafür eine Grundgesetzänderung nötig ist.
Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:
deutliche Erweiterung der Befugnisse für die Sicherheitsbehörden, Möglichkeit, die Urheber von Cyberangriffen anzugreifen, um Angriffe abzuwenden, Fähigkeit, Server-Infrastruktur oder digitale Systeme von Angreifern im Ausland lahmzulegen, keine Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung für neue Abwehrbefugnisse, Sicherheitsbehörden des Bundes haben bereits verfassungsrechtlich gedeckte Handlungsbefugnisse in bestimmten Bereichen, Gesetzentwurf für Cyber-Abwehrschläge wird erarbeitet, Vorstellung des Gesetzentwurfs im nächsten Jahr im Kabinett.
Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zitiert. Er erklärt, dass es nicht ausreiche, Cyberangriffe lediglich zu überstehen; stattdessen müsse man die Urheber von Cyberangriffen aktiv angreifen können, selbst wenn deren Server im Ausland stehen. Dobrindt betont, dass es dabei nicht um offensives Handeln, sondern um präventive Abwehrschläge gehe.
- Bund und Länder treiben Digitalisierung der Justiz weiter voran - November 7, 2025
- Koalition verschärft Sicherheitsanforderungen für 5G-Netze - November 6, 2025
- Umfrage: Mehrheit nutzt Mobilitätsapps - November 6, 2025

