Bis Ende des Jahres werden 15 von 16 Bundesländern die elektronische Justizakte in allen ihren Gerichten und Staatsanwaltschaften einführen, um die Justiz für KI-gestützte Systeme zu öffnen und Online-Verfahren zu ermöglichen. Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, betont die Dringlichkeit dieser Maßnahme, da viele Gerichte noch mit Problemen einer zersplitterten IT-Infrastruktur kämpfen. Während die meisten Bundesländer gut vorankommen, bleibt Sachsen-Anhalt stark zurück, wo bis September keine Behörde mit der elektronischen Akte arbeitete. Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesland die verlängerte Frist bis Ende 2026 nutzen kann, um den Umstieg zu vollziehen.
Berlin () – 15 von 16 Bundesländern werden bis Jahresende die elektronische Justiz-Akte in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften einführen. Das gaben die Justizministerien in einer Umfrage der „Deutschen Richterzeitung“ an, über die die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Mittwochausgaben) berichtet.
Mit dem Umstieg auf die elektronische Akte soll die Justiz anschlussfähig für KI-gestützte Assistenzsysteme und andere Hilfsprogramme werden, die die Fallbearbeitung vereinfachen und die Richterschaft entlasten sollen. Zudem soll die E-Akte den Weg für beschleunigte Online-Verfahren ebnen, mit denen Kläger ihre Rechte künftig auch rein digital geltend machen können.
„Es ist höchste Zeit, dass die Justiz den Umstieg auf die E-Akte vollendet“, sagte Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB), der Zeitung. Noch immer habe man mit Problemen der vergangenen Jahre zu kämpfen. Vorneweg nannte er „eine zersplitterte IT-Landschaft der Justiz“, die Lösungen aus einem Guss erschwert habe. Es sei aber „ein Meilenstein, dass Bund und Länder ihre Kräfte jetzt mit einem Rechtsstaatspakt bündeln und die Bundesregierung weitere 210 Millionen Euro bereitstellt, um die Justiz-Digitalisierung zu forcieren.“
Eigentlich sollte die E-Akte bis Ende 2025 in allen Ländern eingeführt werden. Die gerade gewährte Fristverlängerung um ein Jahr will einzig Sachsen-Anhalt nutzen. Auch in anderen Bundesländern ist der Umstieg auf die E-Akte in vielen Staatsanwaltschaften und Strafgerichten aber noch nicht abgeschlossen, während die Zivil- und Fachgerichte dort bereits flächendeckend angeschlossen sind.
Sachsen-Anhalt hängt beim Umstieg auf die digitale Prozessakte weit zurück, ergab die Umfrage. Im September hat demnach in dem Bundesland noch kein Gericht und keine Staatsanwaltschaft mit einer führenden elektronischen Gerichtsakte gearbeitet. Ob es gelingt, die E-Akte zumindest innerhalb der um ein Jahr verlängerten Einführungsphase bis zum 31. Dezember 2026 flächendeckend im Land einzuführen, lässt das Justizministerium offen.
In Niedersachsen hatten bis September sechs von elf Staatsanwaltschaften, 42 von 80 Amtsgerichten und fünf von elf Landgerichten in Strafsachen mit der E-Akte gearbeitet. In Schleswig-Holstein lag die Abdeckung in der Strafjustiz vor dem letzten Quartal 2025 bei rund 50 Prozent.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justizzentrum (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?
Die im Artikel vorkommenden vollständigen Namen von Personen sind:
Sven Rebehn
Welche Organisationen oder Einrichtungen tauchen im Text auf?
Hier sind die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen:
Justizministerien, Deutsche Richterzeitung, Neue Osnabrücker Zeitung, Sven Rebehn, Deutscher Richterbund (DRB), Bundesregierung, Justizministerium, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein.
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Berlin, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
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Bis Ende 2023 werden 15 von 16 Bundesländern die elektronische Justizakte in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften einführen, um die Digitalisierung der Justiz zu fördern und online Verfahren zu ermöglichen, während Sachsen-Anhalt mit der Einführung erheblich im Rückstand ist.
Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?
Der Hintergrund für die Einführung der elektronischen Justizakte in den 15 von 16 Bundesländern ist die Notwendigkeit, die Justiz digital zu modernisieren und effizienter zu gestalten. Ziel ist es, die Justiz für KI-gestützte Assistenzsysteme zu öffnen, die Fallbearbeitung zu erleichtern und Online-Verfahren zu ermöglichen, um Klägern eine rein digitale Geltendmachung ihrer Rechte zu ermöglichen. Zudem wird eine zersplitterte IT-Landschaft als Hauptproblem identifiziert, das überwunden werden soll.
Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?
Im Artikel wird berichtet, dass 15 von 16 Bundesländern bis Jahresende die elektronische Justizakte einführen wollen, um die Justiz für KI-gestützte Systeme zu modernisieren und Online-Verfahren zu ermöglichen. Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes betont die Dringlichkeit dieser Maßnahme und die Unterstützung der Bundesregierung, die 210 Millionen Euro für die Digitalisierung bereitstellt.
Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?
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Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Sven Rebehn, dem Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB), zitiert. Er hebt hervor, dass es "höchste Zeit" sei, den Umstieg auf die E-Akte zu vollenden, und kritisiert die "zersplitterte IT-Landschaft der Justiz", die eine einheitliche Lösung erschwert. Zudem bezeichnet er die Bereitstellung von 210 Millionen Euro durch die Bundesregierung als "Meilenstein" für die Justiz-Digitalisierung.
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