In der Debatte über eine Altersgrenze für soziale Medien lehnen Kulturstaatsminister Wolfram Weimer und Nordrhein-Westfalens Medienminister Nathanael Liminski (CDU) ein Pauschalverbot für unter 16-Jährige ab. Liminski, selbst Vater, äußerte Bedenken hinsichtlich der rechtlichen und technischen Durchsetzbarkeit solch einer Regelung und warnte vor einem möglichen Generationenkonflikt. Beide Politiker sind der Meinung, dass ein vollständiges Verbot nicht praktikabel ist und dass Jugendschutz angemessen, aber umsetzbar sein muss. Weimer betont, dass Handyverbote an Schulen sinnvoll sind, jedoch ein allgemeines Verbot nicht funktioniert.
Berlin () – In der Debatte über eine Altersgrenze für soziale Medien sprechen sich Kulturstaatsminister Wolfram Weimer und Nordrhein-Westfalens Medienminister Nathanael Liminski (CDU) gegen eine Altersbeschränkung aus.
„Ich bin vierfacher Vater und es gibt die Momente, da würde ich soziale Medien manchmal selbst gerne verbieten“, sagte Liminski dem Sender ntv. „Als verantwortlicher Politiker bin ich trotzdem gegen ein Pauschalverbot bis 16.“ Der CDU-Politiker verantwortet als Staatskanzleichef in Düsseldorf auch die Medienpolitik des Landes.
Liminski äußerte Zweifel an der rechtlichen und technischen Umsetzbarkeit einer Altersgrenze und warnte vor einem Generationenkonflikt. „Wenn Politiker im Boomer-Alter Social Media verbieten, werden Jugendliche das womöglich nicht hinnehmen“, sagte er.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Weimer, sagte unterdessen: „Jugendschutz ist richtig, aber er muss auch funktionieren.“ Handyverbote an Schulen seien in Ordnung, „aber ein Verbot für alle, das funktioniert nicht“.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?
Wolfram Weimer, Nathanael Liminski
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Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, Nordrhein-Westfalen, Nathanael Liminski, CDU, ntv, Bundesregierung für Kultur und Medien
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Was ist die zentrale Aussage des Artikels in einem Satz?
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer und NRW-Medienminister Nathanael Liminski (CDU) lehnen eine Altersgrenze für soziale Medien ab, da sie an der Umsetzbarkeit zweifeln und einen möglichen Generationenkonflikt befürchten.
Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?
Der Hintergrund für die Debatte über eine Altersgrenze für soziale Medien sind Bedenken hinsichtlich des Jugendschutzes und der Auswirkungen von sozialen Medien auf Jugendliche. Politiker wie Nathanael Liminski äußern Zweifel an der praktischen Umsetzbarkeit einer Altersgrenze und warnen vor einem möglichen Generationenkonflikt, während Wolfram Weimer betont, dass Jugendschutz notwendig, aber funktionierend umgesetzt werden muss.
Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?
Im Artikel äußern sich Kulturstaatsminister Wolfram Weimer und Nordrhein-Westfalens Medienminister Nathanael Liminski (CDU) kritisch gegenüber einer Altersgrenze für soziale Medien. Liminski warnt vor den rechtlichen und technischen Herausforderungen sowie einem möglichen Generationenkonflikt, während Weimer betont, dass Jugendschutz zwar wichtig sei, aber nicht durch pauschale Verbote umgesetzt werden könne.
Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind: Zweifel an der rechtlichen und technischen Umsetzbarkeit einer Altersgrenze, Warnung vor einem Generationenkonflikt, mögliche Ablehnung durch Jugendliche, funktionierender Jugendschutz ist notwendig, Handyverbote an Schulen sind in Ordnung, pauschales Verbot funktioniert nicht.
Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?
Ja, im Artikel werden Stellungnahmen von zwei Personen zitiert. Der nordrhein-westfälische Medienminister Nathanael Liminski äußert, dass er als verantwortlicher Politiker gegen ein Pauschalverbot bis 16 ist, obwohl er als vierfacher Vater manchmal gerne ein Verbot für soziale Medien hätte. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer betont, dass Jugendschutz wichtig ist, aber auch funktionieren muss, und warnt vor einem umfassenden Verbot.
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