Nach der Tötung eines jungen Polizeibeamten in Völklingen planen die Bundesländer Saarland und Rheinland-Pfalz, Maßnahmen gegen Hasskommentare in sozialen Medien zu verstärken. In einem Antrag an den Bundesrat wird auf die Verunglimpfung des Opfers hingewiesen, bei der die Tat teilweise begroblast wurde. Künftig soll auch ohne Antrag der Angehörigen eine Strafverfolgung möglich sein, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Der Gesetzesentwurf, der aufgrund einer früheren Mordtat an Polizeibeamten nicht umgesetzt werden konnte, erhält durch die aktuellen Ereignisse nun wieder Dringlichkeit.
Saarbrücken/Mainz () – Nach der Tötung eines jungen Polizeibeamten Ende August im saarländischen Völklingen wollen die Bundesländer Saarland und Rheinland-Pfalz jetzt einen erneuten Anlauf unternehmen, konsequenter gegen Hasskommentare und die Verunglimpfung Verstorbener vorgehen zu können.
Wie die „Rheinische Post“ (Donnerstag) berichtet, heißt es in einem entsprechenden Antrag an den Bundesrat, in den Sozialen Medien seien eine Vielzahl diffamierender und ehrverletzender Beiträge veröffentlicht worden. „In diesen Veröffentlichungen wurden mitunter die Ermordung des Polizeibeamten begrüßt und sein Andenken verunglimpft.“
So soll künftig auch ohne Strafantrag der Angehörigen eine Strafverfolgung möglich sein, „bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses“. Zudem soll es die Möglichkeit geben, dass statt der Hinterbliebenen der letzte Dienstvorgesetzte einen Strafantrag stellt. Wegen des Ampel-Aus konnte ein entsprechender Gesetzentwurf in der letzten Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt werden.
Hintergrund der damaligen Initiative war die Ermordung von zwei Polizeibeamten im rheinland-pfälzischen Kusel, die „in entsprechenden Kreisen regelrecht gefeiert worden“ sei, so die Antragsteller. Durch die aktuellen Geschehnisse in Völklingen habe der erneut eingebrachte Gesetzesentwurf „traurige Aktualität“ erlangt, heißt es weiter.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Junge Leute mit ihren Smartphones (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Organisationen oder Einrichtungen tauchen im Text auf?
Saarland, Rheinland-Pfalz, Bundesrat, Rheinische Post, Ampel, rheinland-pfälzischen Kusel
Zu welchem Datum oder in welchem Zeitraum fand das Ereignis statt?
Ende August.
An welchem Schauplatz spielt sich das Geschehen ab?
Völklingen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Mainz
Was ist die zentrale Aussage des Artikels in einem Satz?
Nach der Ermordung eines jungen Polizeibeamten im Saarland planen Saarland und Rheinland-Pfalz, die Verfolgung von Hasskommentaren und der Verunglimpfung von Verstorbenen durch eine Gesetzesänderung zu erleichtern, um zukünftig auch ohne Strafantrag der Angehörigen tätig werden zu können.
Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?
Der Auslöser für die Initiative zur Bekämpfung von Hasskommentaren und der Verunglimpfung Verstorbener war die Tötung eines jungen Polizeibeamten in Völklingen, sowie die damit verbundenen diffamierenden Äußerungen in sozialen Medien, die diese Tat feierten. Dies folgte auf ein ähnliches Ereignis, bei dem zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz ermordet wurden.
Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?
Im Artikel wird berichtet, dass die Bundesländer Saarland und Rheinland-Pfalz nach der Tötung eines Polizeibeamten beschließen, konsequenter gegen Hasskommentare und die Verunglimpfung Verstorbener in sozialen Medien vorzugehen. Sie planen, die Strafverfolgung auch ohne Strafantrag der Angehörigen zu ermöglichen, was angesichts der öffentlichen Reaktionen auf die Vorfälle an Dringlichkeit gewonnen hat.
Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind: erneuter Anlauf gegen Hasskommentare, Verunglimpfung Verstorbener, Strafverfolgung ohne Strafantrag der Angehörigen, Strafantrag durch den letzten Dienstvorgesetzten, traurige Aktualität des Gesetzentwurfs.
Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert, die sich auf die Verunglimpfung von Verstorbenen und Hasskommentare in sozialen Medien bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass in diesen Veröffentlichungen mitunter die Ermordung eines Polizeibeamten begrüßt und sein Andenken verunglimpft wurde, was zu einem erneuten Vorstoß für eine Strafverfolgung ohne Strafantrag der Angehörigen führt.
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