Das Bundeskartellamt hat der Übernahme der Ceconomy AG, der Muttergesellschaft von Mediamarkt und Saturn, durch die chinesische JD.com-Unternehmensgruppe zugestimmt. Laut Kartellamtschef Andreas Mundt bestehen nur wenige wettbewerbliche Schnittmengen, da JD.com in Deutschland bislang kaum aktiv ist. Ceconomy, mit Sitz in Düsseldorf, ist auf Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte spezialisiert und betreibt ein umfangreiches Filialnetz sowie Onlinehandel. Während das Kartellamt für wettbewerbliche Aspekte zuständig ist, werden sicherheitspolitische Fragen durch das Bundeswirtschaftsministerium geprüft.
Bonn () – Das Bundeskartellamt hat grünes Licht für die Übernahme der Mediamarkt/Saturn-Muttergesellschaft durch chinesische Investoren gegeben. Man habe den Erwerb der Ceconomy AG durch die JD.com-Unternehmensgruppe freigegeben, teilte die Behörde am Donnerstag mit.
„JD.com ist bislang nur in sehr geringem Umfang in Deutschland aktiv“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. „Der Zusammenschluss weist deshalb nur wenige wettbewerbliche Berührungspunkte auf und gibt keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken.“
Ceconomy mit Sitz in Düsseldorf, ist auf den Bereich Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte spezialisiert und unter den Hauptmarken Mediamarkt und Saturn mit einem deutschlandweiten Filialnetz sowie im Onlinehandel tätig. Die JD.com-Unternehmensgruppe mit Verwaltungssitz in Peking ist Chinas größter Einzelhändler nach Umsatz und insbesondere in den Bereichen Onlinehandel und E-Commerce-Logistik aktiv.
Das Bundeskartellamt verwies darauf, dass es ausschließlich für die Prüfung der wettbewerblichen Auswirkungen von Zusammenschlussvorhaben zuständig sei. Etwaige sicherheitspolitische Aspekte unterliegen hingegen der außenwirtschaftsrechtlichen Prüfung durch das Bundeswirtschaftsministerium.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Saturn (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?
Andreas Mundt, Ceconomy AG, JD.com.
Welche Organisationen oder Einrichtungen tauchen im Text auf?
Bundeskartellamt, Ceconomy AG, JD.com, Mediamarkt, Saturn, Bundeswirtschaftsministerium
Zu welchem Datum oder in welchem Zeitraum fand das Ereignis statt?
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An welchem Schauplatz spielt sich das Geschehen ab?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Bonn, Düsseldorf, Peking.
Was ist die zentrale Aussage des Artikels in einem Satz?
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Ceconomy AG, Muttergesellschaft von Mediamarkt und Saturn, durch die chinesische JD.com-Gruppe genehmigt, da es lediglich geringe wettbewerbliche Berührungspunkte gibt.
Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?
Der Auslöser für die Genehmigung der Übernahme der Ceconomy AG durch die JD.com-Unternehmensgruppe durch das Bundeskartellamt war die Feststellung, dass der Zusammenschluss nur geringe wettbewerbliche Berührungspunkte aufweist und keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken besteht. JD.com ist in Deutschland bisher wenig aktiv, was die Marktverhältnisse nicht wesentlich beeinflusst.
Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?
Der Artikel berichtet, dass das Bundeskartellamt der Übernahme der Ceconomy AG durch die JD.com-Gruppe zugestimmt hat, da keine wettbewerblichen Bedenken bestehen. Es wird betont, dass etwaige sicherheitspolitische Aspekte separat vom Bundeswirtschaftsministerium geprüft werden müssen.
Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:
Übernahme der Ceconomy AG durch JD.com genehmigt, JD.com ist in Deutschland nur gering aktiv, wenige wettbewerbliche Berührungspunkte, keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken, wettbewerbliche Auswirkungen von Zusammenschlussvorhaben geprüft, sicherheitspolitische Aspekte unterliegen dem Bundeswirtschaftsministerium.
Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Andreas Mundt, dem Chef des Bundeskartellamts, zitiert. Er stellte fest, dass JD.com in Deutschland bislang nur geringfügig aktiv sei und der Zusammenschluss mit Ceconomy daher keine wesentlichen wettbewerblichen Bedenken aufwerfe.
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