Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant eine gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung von Verbrechen und ist mit dem Gesetzentwurf bereits weit fortgeschritten. In enger Abstimmung mit dem Innenministerium und dem Digitalministerium soll Telekommunikationsanbietern künftig auferlegt werden, IP-Adressen und Portnummern drei Monate lang für Ermittlungen zu speichern, ohne dabei Standort- oder andere Verkehrsdaten zu erfassen. Hubig betont die Notwendigkeit dieser Regelung für Strafverfolgungsbehörden und ist keine Anhängerin des Quick-Freeze-Verfahrens, bei dem Richter zunächst zustimmen müssen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde aufgrund des vorzeitigen Endes der Ampelkoalition in der letzten Legislaturperiode nicht verabschiedet.
Berlin () – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will zügig eine gesetzliche Regelung für den Einsatz der Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung schaffen.
„Wir sind mit dem Gesetzentwurf in meinem Haus schon weit fortgeschritten“, sagte Hubig dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe). Man stimme sich dabei eng mit dem Innenministerium und dem Digitalministerium ab. „Ich bin zuversichtlich, dass wir in diesem Herbst einen überzeugenden Vorschlag vorlegen können.“
Vorgesehen ist laut Hubig, Telekommunikationsanbieter künftig dazu zu verpflichten, IP-Adressen und Portnummern für mögliche Ermittlungen drei Monate lang zu speichern. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung seit 2017 nicht mehr genutzt worden. „Die dreimonatige Speicherung ist so ausgestaltet, dass sie mit europäischem Recht und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vereinbar ist“, sagte die Ministerin. Es würden keine Standortdaten oder andere Verkehrsdaten gespeichert. „Eine Bildung von Bewegungsprofilen oder Persönlichkeitsprofilen ist ausgeschlossen.“
Hubig betonte die Notwendigkeit einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. „Insbesondere unsere Strafverfolgungsbehörden brauchen dieses Instrument“, sagte die SPD-Politikerin. „Ich habe die Speicherung immer befürwortet und war nie eine Anhängerin des reinen Quick-Freeze-Verfahrens – auch aus meiner Erfahrung als Staatsanwältin heraus.“ Bei diesem Verfahren muss ein Richter im Verdachtsfall zunächst anordnen, dass bestimmte Daten gesichert werden dürfen. Ein entsprechender Gesetzentwurf aus der vergangenen Legislaturperiode wurde aber wegen des vorzeitigen Endes der Ampelkoalition nicht mehr beschlossen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Stefanie Hubig (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?
Stefanie Hubig
Welche Organisationen oder Einrichtungen tauchen im Text auf?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
Bundesjustizministerium, SPD, Handelsblatt, Innenministerium, Digitalministerium, Bundesverfassungsgericht.
Zu welchem Datum oder in welchem Zeitraum fand das Ereignis statt?
Nicht erwähnt
An welchem Schauplatz spielt sich das Geschehen ab?
Berlin
Was ist die zentrale Aussage des Artikels in einem Satz?
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant eine gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, um Ermittlungen zu unterstützen, und will dazu einen Vorschlag im Herbst vorlegen, der die Speicherung von IP-Adressen und Portnummern für drei Monate vorsieht, während er gleichzeitig mit europäischem Recht und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Einklang steht.
Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?
Der Hintergrund für das Ereignis ist die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, um die Effizienz der Strafverfolgung zu erhöhen. Die alte Regelung war seit 2017 aufgrund rechtlicher Unsicherheiten nicht mehr anwendbar. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betont die Dringlichkeit, dass Strafverfolgungsbehörden wieder auf diese Daten zugreifen können, um Verbrechen effektiver zu bekämpfen.
Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?
Der Artikel beschreibt, dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eine zügige gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung plant, um die Strafverfolgung zu unterstützen. Sie betont die Notwendigkeit dieser Maßnahme und arbeitet eng mit anderen Ministerien zusammen, um einen rechtssicheren Vorschlag vorzulegen, der mit europäischen Vorgaben und dem Bundesverfassungsgericht im Einklang steht.
Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, Verpflichtung für Telekommunikationsanbieter zur Speicherung von IP-Adressen und Portnummern, dreimonatige Speicherung zur Unterstützung von Ermittlungen, rechtliche Sicherheit im Einklang mit europäischem Recht und Bundesverfassungsgericht, keine Speicherung von Standort- oder Verkehrsdaten, kein Risiko für Bewegungs- oder Persönlichkeitsprofile, Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden, Abkehr vom Quick-Freeze-Verfahren.
Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zitiert. Sie erklärte, dass ihr Ministerium bereits weit fortgeschritten sei in der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung, der in diesem Herbst vorgelegt werden soll. Hubig betonte die Notwendigkeit dieser Regelung für die Strafverfolgungsbehörden und widerlegte Bedenken, indem sie versicherte, dass die Speicherung im Einklang mit europäischem Recht und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts steht.
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