Das Gericht der Europäischen Union hat Zalando’s Klage gegen die Einstufung als „sehr große Online-Plattform“ abgewiesen. Die EU-Kommission hatte Zalando aufgrund der hohen Nutzerzahlen, die über 83 Millionen betragen, diese Einstufung zugewiesen, was zusätzliche Verpflichtungen im Verbraucherschutz und zur Bekämpfung rechtswidriger Inhalte mit sich bringt. Zalando argumentierte, dass die tatsächliche Zahl der Nutzer, die Drittverkäuferinformationen sehen, geringer sei, konnte jedoch keine ausreichenden Beweise vorlegen. Das Gericht wies auch Zalando’s Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Bestimmungen zurück und stellte fest, dass große Marktplätze potenziell gefährliche Produkte verbreiten könnten.
Luxemburg () – Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage von Zalando gegen die Einstufung ihrer Plattform als „sehr große Online-Plattform“ abgewiesen. Das teilten die Luxemburger Richter am Mittwoch mit.
Die EU-Kommission hatte Zalando aufgrund der hohen Nutzerzahlen als solche benannt, was zusätzliche Verpflichtungen im Bereich Verbraucherschutz und Bekämpfung rechtswidriger Inhalte mit sich bringt. Zalando war gegen die Benennung ihrer Plattform als „sehr große Online-Plattform“ vorgegangen.
Der Online-Händler argumentierte, dass die Zahl der aktiven Nutzer, die den Informationen von Drittverkäufern ausgesetzt waren, geringer als von der EU-Kommission angegeben sei. Das Gericht stellte jedoch fest, dass Zalando nicht nachweisen konnte, welche Nutzer tatsächlich den Drittverkäuferinformationen ausgesetzt waren, und bestätigte die Berechnungen der Kommission, die von über 83 Millionen aktiven Nutzern ausgingen.
Zudem wies das Gericht die Argumente von Zalando zurück, dass die Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit verstoßen würden. Es machte deutlich, dass Marktplätze mit einer hohen Nutzerzahl potenziell gefährliche oder rechtswidrige Produkte verbreiten könnten (Urteil in der Rechtssache T-348/23).
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Zalando (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?
Im Artikel kommen die folgenden vollständigen Namen vor: Zalando.
Welche Organisationen oder Einrichtungen tauchen im Text auf?
Zalando, EU-Kommission, Gericht der Europäischen Union
Zu welchem Datum oder in welchem Zeitraum fand das Ereignis statt?
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Luxemburg
Was ist die zentrale Aussage des Artikels in einem Satz?
Das Gericht der Europäischen Union hat Zalando's Klage gegen die Einstufung als "sehr große Online-Plattform" abgewiesen, da das Unternehmen die hohe Nutzerzahl nicht ausreichend widerlegen konnte und die EU-Kommission's Berechnungen bestätigte.
Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?
Der Auslöser für das beschriebene Ereignis war die Einstufung von Zalando als "sehr große Online-Plattform" durch die EU-Kommission aufgrund hoher Nutzerzahlen, was zusätzliche rechtliche Verpflichtungen für Zalando zur Folge hatte. Zalando klagte gegen diese Einstufung, konnte jedoch nicht nachweisen, dass die Nutzerzahlen geringer waren, und das Gericht bestätigte die Entscheidungen der Kommission.
Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?
Im Artikel wird berichtet, dass das Gericht der Europäischen Union die Klage von Zalando abgewiesen hat, wodurch Zalando als "sehr große Online-Plattform" eingestuft bleibt und zusätzliche Verpflichtungen im Verbraucher- und Inhaltschutz zu erfüllen hat. Die EU-Kommission und das Gericht haben die hohe Nutzerzahl von Zalando bestätigt, während Zalando nicht in der Lage war, diese Zahl zu widerlegen.
Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Verpflichtungen im Bereich Verbraucherschutz, Verpflichtungen zur Bekämpfung rechtswidriger Inhalte, Bestätigung der Nutzerzahlen von über 83 Millionen, Ablehnung der Argumente von Zalando bezüglich der Grundsätze der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit, mögliche Verbreitung gefährlicher oder rechtswidriger Produkte durch Marktplätze mit hoher Nutzerzahl.
Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?
Im Artikel wird die Reaktion des Gerichts der Europäischen Union zitiert, das die Klage von Zalando gegen die Einstufung ihrer Plattform als "sehr große Online-Plattform" abgelehnt hat. Das Gericht stellte fest, dass Zalando nicht nachweisen konnte, dass die Zahl der aktiven Nutzer, die den Informationen von Drittverkäufern ausgesetzt waren, geringer sei als von der EU-Kommission angegeben.
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