Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie (DGKJP) unterstützt Altersgrenzen für die Nutzung sozialer Medien, insbesondere eine empfohlene Übergangszeit zwischen 13 und 16 Jahren, um Kinder vor Cybergrooming und Cybermobbing zu schützen. Auch ein Verbot für Nutzer unter 13 Jahren wird positiv bewertet, da es Eltern helfen könnte, klare Regeln für die Mediennutzung aufzustellen. Im Gegensatz dazu äußert der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Stefan Düll, Bedenken, dass Altersgrenzen nicht ausreichen, um Probleme im Zusammenhang mit Social Media zu lösen, da viele unangemessene Inhalte unabhängig vom Alter schon vor der Existenz solcher Plattformen vorhanden waren. Verschiedene Institutionen, darunter die Leopoldina und der Drogen- und Suchtbeauftragte, befürworten hingegen die Einführung von Altersgrenzen als notwendige Maßnahme.
Berlin () – Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) hat Altersgrenzen bei der Nutzung von Sozialen Medien begrüßt. „Die von der Leopoldina vorgeschlagene Übergangszeit zwischen 13 und 16 Jahren macht viel Sinn, denn auch Kinder über 13 können ungeschützt leicht in Cybergrooming oder Cybermobbing hineingeraten“, sagte Eva Möhler, DGKJP-Vorstandsmitglied und Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie, der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe).
Auch das Verbot für Unter-13-Jährige sei zu befürworten. „Viele Eltern berichten, mit ihren Kindern wegen der Mediennutzung im Dauerstreit zu sein, und da könnte es für Eltern eine große Entlastung sein, sich klar auf gesetzliche Regelungen, wie es sie ja auch für Alkohol und Zigaretten gibt, beziehen zu können.“
Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Stefan Düll, sieht Altersgrenzen hingegen kritisch. „Die Erwartungshaltung ist, dass man Probleme, die durch die Nutzung von Social Media bei Kindern entstehen, durch Altersgrenzen lösen möchte. Diese Erwartungshaltung ist zu hoch gegriffen“, sagte er der Zeitung. „Mit starren Altersgrenzen bei Sozialen Medien würde man so tun, als hätten Kinder und Jugendliche dann keinen Zugang mehr zu Inhalten, die nicht ihrem Alter entsprechen. Aber nicht altersgemäße Inhalte hat es im Netz bereits gegeben, da gab es die Social-Media-Plattformen noch gar nicht. Altersgrenzen würden uns daher keinen Schritt voranbringen.“
Unter anderem die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina sowie der Drogen- und Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), hatten sich in den vergangenen Wochen für Altersgrenzen bei der Social-Media-Nutzung ausgesprochen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?
Eva Möhler, Stefan Düll, Hendrik Streeck
Welche Organisationen oder Einrichtungen tauchen im Text auf?
Die genannten Organisationen, Parteien und Institutionen sind:
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP), Leopoldina, Deutscher Lehrerverband, Hendrik Streeck (CDU), Nationale Akademie der Wissenschaften.
Zu welchem Datum oder in welchem Zeitraum fand das Ereignis statt?
Nicht erwähnt
An welchem Schauplatz spielt sich das Geschehen ab?
Berlin, Deutschland
Was ist die zentrale Aussage des Artikels in einem Satz?
Die DGKJP unterstützt Altersgrenzen für die Nutzung sozialer Medien, um Kinder vor Gefahren wie Cybergrooming und Cybermobbing zu schützen, während der Präsident des Deutschen Lehrerverbands diese Maßnahme als unzureichend kritisiert und betont, dass sie nicht alle Probleme lösen werde.
Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?
Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis ist die zunehmende Besorgnis über die Risiken der Nutzung sozialer Medien durch Kinder und Jugendliche, insbesondere in Bezug auf Cybergrooming und Cybermobbing. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie empfiehlt Altersgrenzen, um Kinder zu schützen und Eltern eine klare Richtlinie zu geben. Auf der anderen Seite gibt es kritische Stimmen, die bezweifeln, dass starren Altersgrenzen tatsächlich die Probleme lösen können.
Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie unterstützt Altersgrenzen für die Nutzung Sozialer Medien und sieht darin eine Entlastung für Eltern. Im Gegensatz dazu äußerte der Präsident des Deutschen Lehrerverbands Bedenken, dass solche Regelungen die Probleme nicht lösen würden, da Kinder weiterhin Zugang zu nicht altersgerechten Inhalten hätten.
Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:
- Kinder über 13 können ungeschützt in Cybergrooming oder Cybermobbing hineingeraten,
- Eltern könnten sich klar auf gesetzliche Regelungen beziehen und hätten eine große Entlastung,
- Altersgrenzen würden nicht verhindern, dass Kinder und Jugendliche Zugang zu nicht altersgemäßen Inhalten haben,
- starre Altersgrenzen würden die Probleme der Social-Media-Nutzung bei Kindern nicht lösen.
Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Eva Möhler, einem Vorstandsmitglied der DGKJP, zitiert. Sie begrüßt die vorgeschlagenen Altersgrenzen für die Nutzung von sozialen Medien und betont, dass die Übergangszeit zwischen 13 und 16 Jahren sinnvoll sei, da auch Kinder über 13 Jahren leicht Opfer von Cybergrooming oder Cybermobbing werden können. Sie unterstützt außerdem ein Verbot für Unter-13-Jährige, um Eltern durch klare gesetzliche Regelungen zu entlasten.
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