Die Bundesregierung plant, verpflichtende Altersverifikationen im Internet einzuführen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Dieser Vorschlag stößt auf Kritik, insbesondere bei der Linksfraktion, die befürchtet, dass solche Maßnahmen den Datenschutz gefährden und keine effektive Lösung bieten, da sie leicht umgangen werden können. Stattdessen plädieren einige Politiker für stärkere Moderation und Verantwortung von Plattformen, um echten Schutz zu gewährleisten. Auch aus der CDU/CSU wird gewarnt, dass verpflichtende Identifizierungsverfahren Risiken für Datenschutz und IT-Sicherheit mit sich bringen.
Berlin () – Die Bundesregierung will verpflichtende Altersverifikationen im Netz einführen. „Altersverifikation auf digitalen Endgeräten sollte Standard in Europa sein“, sagte ein Sprecher des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben).
Nach geltendem EU-Recht sei eine verpflichtende Altersverifikation, etwa nach Vorbild des britischen Online Safety Acts, im Internet zwar nicht möglich. „Die Bundesregierung will das ändern und setzt sich entsprechend dem Koalitionsvertrag für verpflichtende Altersverifikationen und sichere Voreinstellungen für Kinder und Jugendliche bei digitalen Angeboten ein“, so der Sprecher. Man stehe dazu in Gesprächen mit der EU-Kommission und europäischen Partnern. Entscheidend sei eine „möglichst praktikable, alltagsnahe Umsetzung“.
Politikerinnen der Linksfraktion warnen vor verpflichtenden Altersverifikationen nach britischem Vorbild. „Hohe Eingriffe in den Datenschutz bei gleichzeitig leichter technischer Umgehung ist kein wirksamer Jugendschutz“, sagte Donata Vogtschmidt, Sprecherin für Digitalpolitik und Cybersecurity der Fraktion, den Funke-Zeitungen. „Wenn sich Altersverifizierungen mit wenigen Klicks per VPN umgehen lassen, entsteht für Kinder und Jugendliche kein echter Schutz, dafür aber erhebliche Risiken durch die massenhafte Erfassung sensibler Daten.“
Ihre Fraktionskollegin Anne-Mieke Bremer, Sprecherin für Games und Digitale Infrastruktur, sprach sich für eine andere Schwerpunktsetzung aus. „Guter, digitaler Jugendschutz braucht Aufklärung, konsequente Moderation und klare Plattformverantwortung, nicht unsichere und am Ende wirkungslose Datensammlungen. Nur wenn Plattformen ihre Strukturen aktiv sicher gestalten, Meldewege funktionieren und problematische Inhalte schnell entfernt werden, können Kinder und Jugendliche wirklich geschützt werden“, sagte Bremer.
Auch aus der CDU/CSU-Fraktion gibt es Kritik an solchen Überprüfungen. „Wir brauchen einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz im Internet“, sagte Ralph Brinkhaus, Sprecher der AG Digitales und Staatsmodernisierung, den Zeitungen. Eine verpflichtende Personenidentifizierung gegenüber jedem Anbieter berge jedoch erhebliche Risiken für Datenschutz und IT-Sicherheit. „Selbst bei hohen Sicherheitsstandards kann nie vollständig ausgeschlossen werden, dass zentrale Datensätze durch Cyberangriffe oder Insider-Missbrauch kompromittiert werden“, warnte Brinkhaus.
In Großbritannien gilt seit Juli der Online Safety Act, der Plattformen mit potenziell schädlichen Inhalten verpflichtet, Altersüberprüfungen etwa per Personalausweis oder Kreditkarte einzuführen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Junge Leute mit Smartphone (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?
Die vollständigen Namen der Personen im Artikel sind:
Donata Vogtschmidt, Anne-Mieke Bremer, Ralph Brinkhaus.
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Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, Funke-Mediengruppe, Linksfraktion, EU-Kommission, CDU/CSU, AG Digitales, Plattformen, Großbritannien, Online Safety Act.
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Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Großbritannien.
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Die Bundesregierung plant die Einführung verpflichtender Altersverifikationen im Internet, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, stößt dabei jedoch auf Bedenken hinsichtlich Datenschutzrisiken und der Wirksamkeit solcher Maßnahmen, wie von verschiedenen politischen Fraktionen geäußert.
Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?
Der Auslöser für die Überlegungen der Bundesregierung zur Einführung verpflichtender Altersverifikationen im Internet ist der Wunsch, den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern und dem Beispiel des britischen Online Safety Acts zu folgen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche vor schädlichen Inhalten geschützt werden, während gleichzeitig Bedenken hinsichtlich Datenschutz und technischer Umgehungsmöglichkeiten geäußert werden.
Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?
Im Artikel wird berichtet, dass die Bundesregierung eine verpflichtende Altersverifikation im Internet plant, was auf politische Debatten stößt. Kritiker, darunter Politiker der Linksfraktion sowie der CDU/CSU, warnen vor den Datenschutzrisiken und der Ineffektivität solcher Maßnahmen, da sie leicht umgangen werden könnten und stattdessen einen stärkeren Fokus auf digitale Aufklärung und Plattformverantwortung fordern.
Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: hohe Eingriffe in den Datenschutz, leichte technische Umgehung, keine wirksame Jugendschutz, erhebliche Risiken durch massenhafte Erfassung sensibler Daten, unsichere Datensammlungen, nicht wirksamer Schutz, Risiken für Datenschutz und IT-Sicherheit, mögliche Kompromittierung zentraler Datensätze durch Cyberangriffe oder Insider-Missbrauch.
Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?
Ja, im Artikel werden mehrere Stellungnahmen zitiert. Ein Sprecher des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung äußerte: "Altersverifikation auf digitalen Endgeräten sollte Standard in Europa sein" und betonte die Notwendigkeit, Gespräche mit der EU-Kommission zu führen für eine praktikable Umsetzung dieser Regelung. Donata Vogtschmidt von der Linksfraktion hingegen warnte, dass "hohe Eingriffe in den Datenschutz bei gleichzeitig leichter technischer Umgehung kein wirksamer Jugendschutz" seien.
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