Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) unterstützt den Vorstoß von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, gegen Rabattaktionen von europäischen Online-Versandapotheken auf rezeptpflichtige Medikamente vorzugehen. ABDA-Präsident Thomas Preis betont, dass solche Rabatte nicht zur Gesundheitsversorgung gehören und dass der Arzneimittelversandhandel aus dem Ausland einen Rückgang der Apothekenzahl in Deutschland verursacht hat. Dies beeinträchtigt die wohnortnahe Versorgung, die besonders für ältere Menschen wichtig ist, da Apotheken oft die ersten Ansprechpartner im Gesundheitswesen sind. Preis fordert daher dringende Maßnahmen, um die Struktur der Vor-Ort-Versorgung zu schützen und sicherzustellen, dass Patienten weiterhin Zugang zu persönlichen Beratungen haben.
Berlin () – Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat einen Vorstoß von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) begrüßt, die gegen Rabattangebote von europäischen Online-Versandapotheken auf rezeptpflichtige Medikamente vorgehen will.
Die Ministerin liege absolut richtig mit ihrer Einschätzung, sagte ABDA-Präsident Thomas Preis den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Es kann doch nicht sein, dass ausländische Logistikkonzerne Beitragsgelder von GKV-Versicherten dafür zweckentfremden, um mit Rabatten und Boni um Kunden zu buhlen. Rabatte und Boni gehören nicht in eine fürsorgliche Gesundheitsversorgung“, so Preis weiter.
Der ABDA-Präsident reagierte damit auf Aussagen der Bundesgesundheitsministerin. Warken hatten den Zeitungen der Funke-Mediengruppe gesagt, gegen derartige Rabattangebote vorgehen zu wollen. „Die wohnortnahe, persönliche Abgabe von Arzneimitteln muss weiterhin für alle Patienten sichergestellt bleiben. Deswegen werde ich alles dafür tun, gleiche Bedingungen zwischen Versandhandel und stationären Apotheken zu erhalten“, hatte sie erklärt.
Der Apotheker-Präsident sagte, allein in den vergangenen fünf Jahren sei die Apothekenzahl um rund zehn Prozent gesunken. Ein Ende dieser dramatischen Entwicklung sei nicht abzusehen. „Eine Ursache dafür ist der Arzneimittelversandhandel aus dem Ausland“, so Preis.
Menschen in Deutschland verlören mit jeder geschlossenen Apotheke „ein Stück wohnortnahe Versorgung“, sagte er weiter. „Für alle, besonders auch für ältere Menschen sind Apotheken in einer zunehmend digitalisierten Versorgungswelt des Gesundheitswesens oft die einzigen und ersten persönlichen Ansprechpartner für ihre Gesundheit.“ Für die Menschen entstünden zudem weite Fahrtwege. „Das ist eine sehr gefährliche Entwicklung. Die Gesundheitspolitik muss nun dafür sorgen, dass die Strukturen der Vor-Ort-Versorgung nicht noch weiter Schaden nehmen und schnell handeln“, forderte er.
Zuletzt hatte ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in dem Zusammenhang für Aufsehen gesorgt. Der BGH hatte geurteilt, dass eine im EU-Ausland ansässige Versandapotheke Kunden in Deutschland vor mehr als zehn Jahren Bonusprämien auf rezeptpflichtige Medikamente gewähren durfte. Für verschreibungspflichtige Medikamente ist die Preisbildung – anders als bei rezeptfreien – gesetzlich geregelt. Der Grundgedanke: Die betroffenen Arzneimittel sollen in jeder Apotheke zum gleichen Preis angeboten werden. Umstritten war seit Jahren, ob die Preisbindung auch für Versandapotheken im EU-Ausland gilt – oder ob das gegen den freien Warenverkehr der EU verstößt.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Lobbystand für deutsche Apotheken (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?
Nina Warken, Thomas Preis
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Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, CDU, Funke-Mediengruppe, Arzneimittelversandhandel, Bundesgerichtshof (BGH)
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Berlin, Deutschland
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Die ABDA unterstützt den Vorstoß von Gesundheitsministerin Nina Warken, um gegen Rabattangebote europäischer Online-Versandapotheken auf rezeptpflichtige Medikamente vorzugehen, da sie die wohnortnahe Versorgung durch Apotheken gefährden.
Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?
Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis ist der zunehmende Druck auf stationäre Apotheken in Deutschland durch Rabattangebote von europäischen Online-Versandapotheken, die auf rezeptpflichtige Medikamente Fokus legen. Die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und der ABDA-Präsident Thomas Preis befürchten, dass diese Praktiken die wohnortnahe Versorgung und die wirtschaftliche Basis der Apotheken gefährden. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs, das die Bonusprämien von Versandapotheken legalisierte, verstärkt diese Problematik.
Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?
Im Artikel wird beschrieben, dass die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) den Vorstoß von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken begrüßt, der gegen Rabattangebote europäischer Online-Versandapotheken vorgeht. ABDA-Präsident Thomas Preis warnt, dass Rabatte und Boni die wohnortnahe Gesundheitsversorgung gefährden und fordert, die Bedingungen zwischen Versandhandel und stationären Apotheken anzupassen.
Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind: Sinken der Apothekenzahl um rund zehn Prozent in fünf Jahren, Verlust der wohnortnahen Versorgung, insbesondere für ältere Menschen, weite Fahrtwege für Patienten, Gefährdung der Vor-Ort-Versorgung, Notwendigkeit für die Gesundheitspolitik, schnell zu handeln, um weitere Schäden zu verhindern.
Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des ABDA-Präsidenten Thomas Preis zitiert. Er begrüßt den Vorstoß von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, gegen Rabattangebote von europäischen Online-Versandapotheken vorzugehen, und betont, dass Rabatte und Boni nicht in eine fürsorgliche Gesundheitsversorgung gehören. Preis warnt zudem vor der Gefährdung der wohnortnahen Versorgung und fordert entscheidende Maßnahmen der Gesundheitspolitik, um die Apothekenstruktur zu schützen.
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