Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) unterstützt die Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen den Einsatz des Analyse-Tools Palantir durch die bayerische Polizei. Sie fordern ein grundsätzliche gerichtliche Klärung, ob solche Tools mit den verfassungsmäßigen Rechten vereinbar sind, da sie nicht nur öffentliche, sondern auch private Daten verknüpfen und analysieren können. Die ASJ kritisiert die weitreichenden Eingriffe in die Grundrechte und warnt vor einem Klima der Überwachung, das nicht durch Sicherheitsversprechen gerechtfertigt ist. Zudem wird der Hersteller Palantir und dessen Gründer, Peter Thiel, in Frage gestellt, da er die Demokratie ablehnt und wirtschaftliches Interesse an der Überwachung hat.
Berlin () – Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) begrüßt, dass die Gesellschaft für Freiheitsrechte Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz des Analyse-Tools Palantir durch die bayerische Polizei erhoben hat.
„Es ist gerichtlich zu klären, ob umfängliche Analyse-Tools wie Palantir verfassungsrechtlich zulässig sind“, sagten die ASJ-Chefs Antje Draheim und Harald Baumann-Hasske am Freitag. „Solche Werkzeuge können nicht nur öffentlich zugängliche Daten der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die nicht zugänglichen Daten verknüpfen, analysieren und daraus mutmaßliche Gefahren und Gefährder mittels Algorithmen hochrechnen.“
Ein „wegweisendes Grundsatzurteil“ sei erforderlich, „denn die drohenden schweren Eingriffe in Grundrechte Unbeteiligter und das damit entstehende Klima einer gefühlt totalen Überwachung stehen in keinem Verhältnis zu bloßen Behauptungen der Verhinderung schwerer Straftaten“.
Die Software von Palantir wurde vor Jahren auch auf der Europäischen Ebene bei Europol erprobt; damit sollten Daten aus den Mitgliedsstaaten der EU vernetzt werden. Dort kam man zu dem Ergebnis, sie entspreche weder den Anforderungen von Europol, noch denen der Kooperationspartner in den Mitgliedsstaaten.
„Die Erfahrungen in Bayern zeigen, dass die Software durch die Polizei gar nicht ausschließlich zur Vorbeugung gegen schwere, terroristische Straftaten eingesetzt wird, sondern auch in Fällen minder schwerer Kriminalität. In Nordrhein-Westfalen und Hessen, wo die Software auch bereits eingesetzt wird, laufen bereits Verfassungsbeschwerden. Das ist das, was wir immer sehen: Überwachungsinstrumente werden durch die Praxis dann ausgeweitet. Am Ende führt dies gerade nicht zu der behaupteten größeren Sicherheit für alle“, erläuterte Draheim.
„Ein wesentliches Argument gegen den Einsatz ist auch der Hersteller der Software: Die Firma Palantir mit dem Gründer Peter Thiel.“ ergänzte Baumann-Hasske „Er ist einer der Tech-Milliardäre, die im Zeitalter der Präsidentschaft von Donald Trump die Demokratie für eine ungeeignete Regierungsform halten und ein wirtschaftliches Interesse an dieser Überwachung haben. Wie kann man eigentlich auf die Idee kommen, ein Software-Produkt für wesentliche staatliche Überwachungen und Analysen von jemandem zu kaufen, der von sich selbst sagt, dass er ein Gegner der liberalen Demokratie und damit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist?“
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?
Antje Draheim, Harald Baumann-Hasske, Peter Thiel, Donald Trump
Welche Organisationen oder Einrichtungen tauchen im Text auf?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ), Gesellschaft für Freiheitsrechte, bayerische Polizei, Europol, Palantir, Nordrhein-Westfalen, Hessen.
Zu welchem Datum oder in welchem Zeitraum fand das Ereignis statt?
Nicht erwähnt
An welchem Schauplatz spielt sich das Geschehen ab?
Die beschriebenen Ereignisse finden hauptsächlich in Bayern sowie in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Hessen statt. Außerdem wird Berlin erwähnt, wo die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) ihren Sitz hat.
Was ist die zentrale Aussage des Artikels in einem Satz?
Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) unterstützt die Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen den Einsatz des Analyse-Tools Palantir durch die bayerische Polizei und fordert ein Grundsatzurteil, da solche Werkzeuge verfassungsrechtlich problematisch sind und Grundrechte gefährden.
Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?
Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis ist die verfassungsrechtliche Überprüfung des Einsatzes des Analyse-Tools Palantir durch die bayerische Polizei. Dies ist eine Reaktion auf Bedenken bezüglich der potenziellen Verletzung von Grundrechten durch umfangreiche Datenanalysen und Überwachung, da die Software nicht nur öffentliche, sondern auch private Daten verknüpfen kann. Zudem wird die Problematik verstärkt durch die Verbindung des Herstellers Palantir zu umstrittenen Ansichten über Demokratie und Überwachung.
Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?
Im Artikel wird die Kritik der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) an der bayerischen Polizei und dem Einsatz von Palantir hervorgehoben, wobei sie die Notwendigkeit eines Grundsatzurteils betont, um die verfassungsrechtliche Zulässigkeit solcher Analyse-Tools zu klären. Zudem wird die Besorgnis über mögliche Grundrechtseingriffe und das Klima der Überwachung ausgedrückt, während in anderen Bundesländern bereits Verfassungsbeschwerden gegen die Software laufen.
Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?
Die genannten Folgen oder Konsequenzen im Artikel sind:
- Erforderlichkeit eines wegweisenden Grundsatzurteils,
- drohende schwere Eingriffe in Grundrechte Unbeteiligter,
- Entstehung eines Klimas einer gefühlt totalen Überwachung,
- Software von Palantir wird auch bei minder schwerer Kriminalität eingesetzt,
- laufende Verfassungsbeschwerden in Nordrhein-Westfalen und Hessen,
- Ausweitung von Überwachungsinstrumenten durch die Praxis,
- keine größere Sicherheit für alle durch den Einsatz dieser Software,
- Bedenken bezüglich des Herstellers Palantir und dessen Gründer Peter Thiel.
Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?
Ja, im Artikel wird die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) zitiert. Die ASJ begrüßt die Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz des Analyse-Tools Palantir durch die bayerische Polizei und betont, dass ein "wegweisendes Grundsatzurteil" nötig sei, um die verfassungsrechtliche Zulässigkeit solcher umfangreichen Analyse-Tools zu klären, da deren Einsatz zu schwerwiegenden Eingriffen in die Grundrechte führen könne.
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