Das Verwaltungsgericht Köln hat der Klage des Bundespresseamts (BPA) stattgegeben und die Untersagung des Betriebs der Facebook-Seite der Bundesregierung aufgehoben. Dieser Beschluss des Bundesdatenschutzbeauftragten vom Februar 2023 ist noch nicht rechtskräftig. Regierungsvertreter betonen, dass die Facebook-Präsenz entscheidend für die Öffentlichkeitsarbeit und den Informationsauftrag der Regierung sei, da soziale Medien für viele Bürger eine wichtige Informationsquelle darstellen. Zudem wird klargestellt, dass Meta allein für die datenschutzkonforme Nutzung von Facebook verantwortlich ist und Datenschutzfragen direkt mit dem Unternehmen geklärt werden sollten.
Köln () – Das Verwaltungsgericht Köln hat der Klage des Bundespresseamts (BPA) gegen die Untersagung des Betriebs der Facebook-Seite der Bundesregierung stattgegeben.
Das teilte das BPA am Dienstag mit. Der Bescheid des damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten vom 17. Februar 2023, der das Verbot aussprach, wurde aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte, das Urteil bestätige die Bedeutung des Facebook-Auftritts als Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Der Informationsauftrag der Bundesregierung verlange, die Bürger in Deutschland über die Tätigkeiten und Ziele der Regierung zu informieren, was nur durch Orientierung an der tatsächlichen Mediennutzung der Menschen möglich sei. Soziale Medien seien für viele eine zentrale Informationsquelle.
Das Verwaltungsgericht Köln bestätige damit, dass allein Meta für die datenschutzkonforme Ausgestaltung von Facebook verantwortlich sei. Fragen zu Datenverarbeitungen sollten direkt mit Meta geklärt werden, so Kornelius.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Facebook (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?
Stefan Kornelius
Welche Organisationen oder Einrichtungen tauchen im Text auf?
Bundespresseamt (BPA), Verwaltungsgericht Köln, Bundesregierung, Meta, Stefan Kornelius
Zu welchem Datum oder in welchem Zeitraum fand das Ereignis statt?
Das Datum des beschriebenen Ereignisses ist der 17. Februar 2023.
An welchem Schauplatz spielt sich das Geschehen ab?
Köln
Was ist die zentrale Aussage des Artikels in einem Satz?
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass das Bundespresseamt die Facebook-Seite der Bundesregierung weiter betreiben darf, nachdem das vorherige Verbot des Bundesdatenschutzbeauftragten aufgehoben wurde, was die Bedeutung sozialer Medien für die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung unterstreicht.
Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?
Der Auslöser für das Ereignis war die Untersagung des Betriebs der Facebook-Seite der Bundesregierung durch den damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten im Februar 2023. Das Verwaltungsgericht Köln gab der Klage des Bundespresseamts statt und hob das Verbot auf, mit der Begründung, dass die Nutzung sozialer Medien für die Informationspolitik der Regierung wichtig sei.
Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?
Das Verwaltungsgericht Köln hat der Klage des Bundespresseamts stattgegeben und die Untersagung des Betriebs der Facebook-Seite der Bundesregierung aufgehoben. Regierungssprecher Stefan Kornelius betonte die Bedeutung von sozialen Medien für die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung und wies darauf hin, dass Meta verantwortlich für den Datenschutz auf der Plattform sei.
Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:
Aufhebung des Verbots der Facebook-Seite, Bestätigung der Bedeutung des Facebook-Auftritts für die Öffentlichkeitsarbeit, Erfüllung des Informationsauftrags der Bundesregierung, Orientierung an der Mediennutzung der Bürger, zentrale Informationsquelle für viele Nutzer, Bestätigung der Verantwortung von Meta für die datenschutzkonforme Ausgestaltung.
Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Regierungssprecher Stefan Kornelius zitiert. Er erklärte, dass das Urteil die Bedeutung des Facebook-Auftritts für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung bestätige und betonte, dass soziale Medien eine zentrale Informationsquelle für viele Menschen seien. Zudem wies er darauf hin, dass Meta allein für die datenschutzkonforme Ausgestaltung von Facebook verantwortlich sei.
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