Die Unionsfraktion im Bundestag fordert eine Gesetzesverschärfung zum Schutz von Verfahrensbeteiligten und zur Überwachung von Tatverdächtigen, insbesondere in Fällen organisierter Kriminalität. Der Berliner Vorschlag, der als Bundesratsinitiative eingebracht wurde, sieht vor, Bedrohungen gegen Zeugen und Richter als besonders schweren Fall der Nötigung einzustufen und Ermittler mit erweiterten Befugnissen auszustatten. Allerdings lehnen die SPD und die Grünen den Vorschlag aufgrund von Bedenken zur Digitalisierung und vorhandenen gesetzlichen Regelungen ab. Ob eine neue Gesetzesinitiative im Bundestag zustande kommt, bleibt unklar, da eine Zustimmung der Länder nicht erforderlich wäre, aber die Koalitionspartner unterschiedliche Positionen haben.
Berlin () – Die Unionsfraktion im Bundestag fordert eine Gesetzesverschärfung zum besseren Schutz von Verfahrensbeteiligten und zur Überwachung von Tatverdächtigen. „Wer in Strafverfahren aussagt oder entscheidet, verdient den bestmöglichen Schutz – gerade im Umfeld organisierter Kriminalität“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, die CSU-Abgeordnete Susanne Hierl, der „Welt am Sonntag“. Die Union sei offen dafür, einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Bundestag einzubringen.
Konkret geht es um einen Vorschlag des Landes Berlin, der im vergangenen Jahr als Bundesratsinitiative eingebracht worden war. Der Entwurf sah vor, Bedrohungen und Einschüchterungsversuche gegen Zeugen, Richter und andere Verfahrensbeteiligte als besonders schweren Fall der Nötigung zu definieren. Außerdem sollten Ermittler in solchen Fällen die Möglichkeit erhalten, Telekommunikations- und Standortdaten von Tatverdächtigen zu erheben. Der Antrag passierte die Ausschüsse, wurde aber vor der Abstimmung im Bundesratsplenum zurückgezogen, da sich keine Mehrheit abzeichnete – insbesondere wegen des Widerstands aus Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung.
Die Unionsfraktion will den Berliner Vorschlag nun im Bundestag aufgreifen, könnte aber am Koalitionspartner scheitern. Denn die SPD lehnt die angedachte Ausweitung von Ermittlungsbefugnissen ab. „Eine Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen wie Telekommunikationsüberwachung oder Verkehrsdatenabfragen ist aus unserer Sicht nicht tragbar“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge. „Wer jetzt reflexhaft nach mehr Überwachung ruft, verkennt die eigentlichen Herausforderungen.“ Man brauche vor allem eine bessere Ausstattung der Justiz sowie einen gestärkten Zeugenschutz. Für eine sachliche Debatte sei die SPD offen.
Auch die Grünen lehnen den Vorschlag ab. „Bei dem Gesetzesentwurf handelt es sich offensichtlich um reine Law-and-Order-Symbolpolitik“, sagte Lena Gumnior, Obfrau der Grünen im Rechtsausschuss. Die CDU liefere keine belastbaren Belege für eine Zunahme entsprechender Straftaten. Bestehende Vorschriften reichten aus, um Bedrohungen zu ahnden.
Nach Angaben der Länder ist die Bedrohungslage schwer messbar. Eine bundesweite Statistik existiert nicht. Niedersachsen registrierte im Jahr 2024 insgesamt 156 Beleidigungen, 54 Bedrohungen und neun tätliche Angriffe gegen Justizbedienstete. Baden-Württemberg zählte 195 sicherheitsrelevante Vorkommnisse. Hessen, Sachsen-Anhalt und Thüringen berichten von zunehmenden Einschüchterungen in der Justiz. Rheinland-Pfalz verweist auf geringe Fallzahlen, Nordrhein-Westfalen erhebt entsprechende Daten erst seit April 2024.
Bayern unterstützt die Berliner Gesetzesinitiative ausdrücklich und verweist auf einen deutlichen Anstieg gemeldeter Vorfälle: Zwischen Juli 2022 und Juni 2023 wurden im Geschäftsbereich Justiz 541 Gewaltvorkommnisse registriert, nach 304 Fällen im Jahr 2020.
Ob es zu einer neuen Gesetzesinitiative im Bundestag kommt, ist jedoch unklar. „Wir sind offen dafür, gemeinsam mit dem Koalitionspartner die Berliner Vorschläge im Bundestag aufzugreifen und in eine eigene Gesetzesinitiative zu überführen“, sagte CSU-Politikerin Hierl. Eine Zustimmung der Länder wäre in diesem Fall nicht erforderlich.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Susanne Hierl (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?
Susanne Hierl, Carmen Wegge, Lena Gumnior
Welche Organisationen oder Einrichtungen tauchen im Text auf?
Die Unionsfraktion, Bundestag, CSU, SPD, Grüne, Landes Berlin, CDU, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern.
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Die Unionsfraktion im Bundestag fordert eine Gesetzesverschärfung zum Schutz von Verfahrensbeteiligten und zur Überwachung von Tatverdächtigen, stößt jedoch auf Widerstand von SPD und Grünen, die eine solche Ausweitung von Ermittlungsbefugnissen ablehnen.
Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?
Der Auslöser für die Forderung der Unionsfraktion nach einer Gesetzesverschärfung ist der steigende Bedarf an Schutz für Verfahrensbeteiligte, insbesondere im Kontext organisierter Kriminalität. Hintergrund ist ein Gesetzesentwurf aus Berlin, der Bedrohungen gegen Zeugen und Richter als schweren Fall der Nötigung definieren sowie Ermittlungsbefugnisse erweitern wollte. Dieser Vorschlag fand jedoch im Bundesrat keine Mehrheit, wodurch die Union nun im Bundestag einen neuen Versuch starten möchte, obwohl Koalitionspartner wie die SPD und die Grünen ablehnend reagieren.
Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?
Im Artikel wird beschrieben, dass die Unionsfraktion im Bundestag eine Gesetzesverschärfung zur besseren Sicherheit von Verfahrensbeteiligten fordert, während die SPD und die Grünen den Vorschlag ablehnen und stattdessen eine Verbesserung der Justizausstattung sowie einen stärkeren Zeugenschutz fordern. Die politischen Diskussionen zeigen klare Meinungsverschiedenheiten, insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit einer Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen.
Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:
gesetzliche Verschärfung zum Schutz von Verfahrensbeteiligten, Überwachung von Tatverdächtigen, Definition von Bedrohungen als besonders schweren Fall der Nötigung, Erhebung von Telecom- und Standortdaten, Widerstand aus Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung, Ablehnung der SPD zur Ausweitung von Ermittlungsbefugnissen, Forderung nach besserer Justizausstattung und gestärktem Zeugenschutz, Ablehnung durch die Grünen als Symbolpolitik, geringe Fallzahlen und unterschiedliche Bedrohungslagen in den Bundesländern, Unterstützung der Gesetzesinitiative durch Bayern, Anstieg gemeldeter Vorfälle in Bayern.
Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Susanne Hierl, der rechtspolitischen Sprecherin der Unionsfraktion, zitiert. Sie sagte: "Wer in Strafverfahren aussagt oder entscheidet, verdient den bestmöglichen Schutz - gerade im Umfeld organisierter Kriminalität." Die Union sei offen, einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Bundestag einzubringen.
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