Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, fordert eine Verbesserung des Schutzes sensibler Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte, insbesondere hinsichtlich der Zugriffseinstellungen. Sie kritisiert, dass die aktuellen Regelungen nicht so feingranular sind wie in der EU vorgesehen und appelliert an die Verantwortlichen, vorausschauend zu planen, um spätere technische Anpassungen zu vermeiden. Zudem äußert sie Bedenken, dass sensible Daten in falsche Hände geraten könnten, und verweist auf Sicherheitslücken, die vom Chaos Computer Club aufgedeckt wurden. Specht-Riemenschneider hält es für möglich, die elektronische Patientenakte nicht zu nutzen und wird die angebotenen Optionen ihrer Krankenkasse genau prüfen.
Berlin () – Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, fordert, den Schutz sensibler Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte zu verbessern. „Die elektronische Patientenakte sieht vor, dass Versicherte einstellen können, auf welche Daten zugegriffen werden kann“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Leider ist die Einstellung nicht so feingranular, wie wir uns das wünschen.“
Specht-Riemenschneider verwies auf die aktuelle Regulierung des europäischen Gesundheitsdatenraums. Die EU sehe eine feinere Einstellungsmöglichkeit vor, als das in der deutschen Patientenakte der Fall sei. „Mein Rat an alle Verantwortlichen lautet, dem vorzugreifen, was europäisch geregelt wird“, appellierte sie. „Sonst kann es passieren, dass technische Anpassungen später ganz schnell erfolgen müssen. Und das ist immer die schlechteste Lösung. Man sollte vorausschauend planen und dabei auf andere Länder in Europa schauen.“
Die Datenschutzbeauftragte erinnerte daran, dass auch in Deutschland ursprünglich eine dokumentengenaue Grundeinstellung vorgesehen gewesen sei. „Das wurde aber wieder ein Stück weit zurückgedreht“, kritisierte sie. „Jetzt sollten die Versicherten am besten vor jedem Arztbesuch in der App festlegen, was sichtbar sein soll.“
Specht-Riemenschneider erwägt, die Patientenakte persönlich gar nicht zu verwenden. „Ich schließe es zum jetzigen Zeitpunkt nicht aus, die elektronische Patientenakte zu nutzen“, sagte sie. „Ich werde mir ganz genau angucken, was mir meine Krankenkasse zur Verfügung stellt, wenn es so weit ist. Diese Entscheidung halte ich mir explizit offen.“
Dass sensible Gesundheitsdaten in falsche Hände geraten, schloss Specht-Riemenschneider ausdrücklich nicht aus. „Technik ist nie zu hundert Prozent sicher“, sagte sie. „Die elektronische Patientenakte ist auf dem Stand der Technik, aber Missbrauch kann nie ausgeschlossen werden.“
Die Datenschutzbeauftragte verwies darauf, dass der Chaos Computer Club im vergangenen Dezember eine Sicherheitslücke aufgedeckt habe. „Täter von außen konnten mit einem Ausweis für Heilberufe und einem Kartenlesegerät an fremde Gesundheitsdaten gelangen“, sagte sie. „Inzwischen ist es den zuständigen Stellen gelungen, mit Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das Risiko für solche Angriffe sinkt.“
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Louisa Specht-Riemenschneider
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, fordert eine Verbesserung des Schutzes sensibler Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte, da die aktuelle Einstellungsmöglichkeiten unzureichend sind und sie warnt vor möglichen Sicherheitsrisiken.
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Der Hintergrund des Ereignisses ist die Forderung nach verbesserte Sicherheit für sensible Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte in Deutschland. Louisa Specht-Riemenschneider, die Bundesbeauftragte für Datenschutz, kritisiert unzureichende Zugriffseinstellungen und weist auf Risiken von Datenmissbrauch hin, insbesondere nach der Entdeckung einer Sicherheitslücke durch den Chaos Computer Club. Sie plädiert für eine vorausschauende Planung und Anpassungen, um die Standards der EU zu erfüllen.
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Der Artikel beschreibt, dass die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, eine Verbesserung des Schutzes sensibler Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte fordert und kritisiert, dass die Einrichtung der Zugriffseinstellungen nicht ausreichend differenziert ist. Sie appelliert an die Verantwortlichen, vorausschauend auf europäische Regelungen zu reagieren, um spätere technische Anpassungen zu vermeiden, und warnt vor möglichen Sicherheitsrisiken der elektronischen Patientenakte.
Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?
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Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Louisa Specht-Riemenschneider, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz, zitiert. Sie fordert eine Verbesserung des Schutzes sensibler Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte und kritisiert die aktuellen Zugriffseinstellungen als unzureichend. Zudem warnt sie vor möglichen Sicherheitsrisiken und betont, dass Technik nie zu hundert Prozent sicher sei.
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