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"Forderung nach Social-Media-Verbot"

Datenschutzbeauftragte will Social-Media-Verbot für Jugendliche

Veröffentlicht am Juli 13, 2025 von dts Nachrichtenagentur

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, spricht sich für ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige aus, um Jugendliche besser zu schützen, trotz ihrer Bedenken gegen eine „paternalistische“ Lösung. Sie thematisiert die Gefahren von Cybergrooming und Hassrede, die negative Auswirkungen auf die Entwicklung junger Menschen haben. Für die Altersverifikation schlägt sie eine digitale Wallet vor, in der Nutzer sicher ihre Altersangaben übermitteln können, ohne vollständige Ausweisdokumente hochladen zu müssen. Specht-Riemenschneider betont die Wichtigkeit einer dezentralen Datenspeicherung, um die Risiken des Datenmissbrauchs zu minimieren, und fordert eine datenschutzkonforme Ausgestaltung dieser Wallet.


Berlin () – Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, unterstützt Forderungen nach einem Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige.

Zwar sei dieser Weg „paternalistisch und bevormundend“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben), „aber wir müssen darüber nachdenken, wie wir Heranwachsende besser auf Social Media schützen können. Eine Altersvorgabe ist ein Weg, den man gehen kann.“ Specht-Riemenschneider betonte: „Cybergrooming, also die gezielte Manipulation junger Menschen über das Internet, und Hassrede bedeuten massive Gefahren für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.“

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Für die Alterskontrolle brachte die Datenschutzbeauftragte eine Lösung über eine digitale Wallet ins Gespräch. „Es ist datenschutzrechtlich nicht einwandfrei, wenn alle ihre Ausweisdokumente hochladen müssen“, sagte sie. „Aber auch da gibt es technische Möglichkeiten, das datensparsam zu machen – etwa über eine Wallet. Dann reicht es, wenn ich meine Altersangabe in einem Ausweisdokument freigebe.“

Der neue Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) plant eine digitale Wallet, in der die Bürger wichtige Dokumente wie Führerschein oder Kreditkarte aufbewahren können. Für Wildbergers Projekt machte Specht-Riemenschneider klare Vorgaben. „Bei der Wallet ist es mir wichtig, dass es bei einer dezentralen Datenspeicherung bleibt und die Wallet nur der Abrufmechanismus für die Daten ist“, sagte sie. „Mein Führerschein soll bei der Führerscheinstelle bleiben – und wenn ich in eine Verkehrskontrolle gerate, zeige ich dem Polizisten die digitale Version in der Wallet.“ Mit einer dezentralen Datenspeicherung gingen viel geringere Risiken einher als mit einer zentralen, betonte Specht-Riemenschneider. „Es sollte gewährleistet sein, dass Nutzer jeden einzelnen Datenzugriff über die Wallet autorisieren können, damit Missbrauch möglichst ausgeschlossen ist.“ Man könne die Wallet-Idee datenschutzkonform realisieren, so die Bundesbeauftragte. „Die Ausgestaltung schauen wir uns sehr genau an.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Junge Frau mit Smartphone (Archiv)


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer wird in dem Artikel namentlich genannt?

Louisa Specht-Riemenschneider, Karsten Wildberger

Welche Organisationen oder Einrichtungen tauchen im Text auf?

Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, Funke-Mediengruppe, Karsten Wildberger, CDU

Zu welchem Datum oder in welchem Zeitraum fand das Ereignis statt?

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An welchem Schauplatz spielt sich das Geschehen ab?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:

Berlin

Was ist die zentrale Aussage des Artikels in einem Satz?

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, befürwortet ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige, um Jugendliche besser vor Gefahren wie Cybergrooming und Hassrede zu schützen, und schlägt eine datenschutzkonforme digitale Wallet zur Altersverifikation vor.

Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?

Der Hintergrund für die Forderung nach einem Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige liegt in den Gefahren von Cybergrooming und Hassrede, die als massive Bedrohungen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen angesehen werden. Die Bundesbeauftragte für Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, sieht in einer Altersverifikation einen möglichen Weg, um die Sicherheit junger Menschen in sozialen Medien zu verbessern.

Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?

Im Artikel wird berichtet, dass die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, ein Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige unterstützt, um Heranwachsende besser zu schützen, insbesondere vor Cybergrooming und Hassrede. Sie diskutiert auch die Möglichkeit einer datenschutzkonformen digitalen Wallet zur Alterskontrolle, um den Zugriff auf persönliche Daten zu minimieren.

Welche Konsequenzen oder Auswirkungen werden beschrieben?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Schutz von Heranwachsenden auf Social Media, Verbot für Unter-16-Jährige, Cybergrooming als Gefahr für die Entwicklung, massive Gefahren durch Hassrede, die Notwendigkeit einer Alterskontrolle, datenschutzfreundliche Lösungen durch digitale Wallet, dezentrale Datenspeicherung zur Risikominimierung, Autorisierung jedes Datenzugriffs zur Vermeidung von Missbrauch.

Wurde bereits eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Louisa Specht-Riemenschneider, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz, zitiert. Sie unterstützt die Forderungen nach einem Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige, obwohl sie dies als "paternalistisch und bevormundend" empfindet. Zudem hebt sie die Gefahren von Cybergrooming und Hassrede für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hervor und spricht sich für eine Alterskontrolle über eine datenschutzkonforme digitale Wallet aus.

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