Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Facebook Nutzerkonten löschen muss, wenn diese ausschließlich für beleidigende Äußerungen verwendet werden. Im konkreten Fall wurden auf zwei Profilen beleidigende Kommentare veröffentlicht, die als Persönlichkeitsverletzung der Klägerin angesehen wurden. Das Gericht stellte fest, dass die Profile nur für rechtswidrige Äußerungen eingerichtet wurden und die Klägerin darin klar erkennbar war. Die Löschung der Profile wurde als wirksames Mittel angesehen, um zukünftige Rechtsverletzungen zu verhindern, und die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Frankfurt am Main () – Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Facebook Nutzerkonten löschen muss, die ausschließlich für beleidigende Äußerungen genutzt werden. Das teilte das OLG am Freitag mit
Die Klägerin hatte sich gegen zwei Profile gewandt, auf denen unter anderem Beleidigungen wie „Du dumme Sau“ und „frigide menopausierende Schnepfe“ veröffentlicht worden waren. Das Gericht sah darin eine Persönlichkeitsverletzung.
Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die Profile nach den Gesamtumständen nur für rechtsverletzende Äußerungen eingerichtet worden seien. Die Klägerin sei in ihrem Bekanntenkreis als betroffene Person erkennbar gewesen, unter anderem durch beigefügte Bilder. Bei einem der Profile handle es sich zudem um eine verfremdete Namensversion der Klägerin, was ebenfalls als Beleidigung zu werten sei.
Das Gericht wies darauf hin, dass die Löschung der gesamten Profile in diesem Fall das effektivere Mittel sei, um weitere Rechtsverletzungen zu verhindern. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Facebook kann noch die Zulassung der Revision beantragen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Facebook Nutzerkonten löschen muss, die ausschließlich für beleidigende Äußerungen genutzt werden, um Persönlichkeitsverletzungen zu verhindern.
Welcher Umstand führte zu dem Vorfall?
Der Auslöser für das Ereignis war eine Klage gegen zwei Facebook-Profile, auf denen beleidigende Äußerungen über die Klägerin veröffentlicht wurden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass diese Profile ausschließlich für rechtsverletzende Inhalte genutzt wurden und ordnete deren Löschung an, um weitere Persönlichkeitsverletzungen zu verhindern.
Wie fiel die Reaktion der Öffentlichkeit oder politischer Akteure aus?
Im Artikel wird berichtet, dass das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden hat, dass Facebook Nutzerkonten löschen muss, die ausschließlich für beleidigende Äußerungen genutzt werden. Die Entscheidung zeigt, dass der rechtliche Rahmen für den Umgang mit Beleidigungen in sozialen Medien weiterhin aktiv diskutiert wird, während die Öffentlichkeit und Medien auf solche Gerichtsurteile aufmerksam reagieren.
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