Frankfurt am Main () – Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Smartphone-Aufnahmen von aktuellen Ereignissen wie Naturkatastrophen urheberrechtlich geschützt sind.
Das teilte das Gericht am Freitag mit. Im konkreten Fall ging es um ein Video eines Hochwassers in Baden-Württemberg, das eine Privatperson aufgenommen und exklusiv an eine Nachrichtenagentur lizenziert hatte.
Ein anderes Medienunternehmen hatte Standbilder aus dem Video ohne Erlaubnis verbreitet. Die 6. Zivilkammer des Landgerichts gab der Klage der berechtigten Nachrichtenagentur statt. Das Gericht sagte, dass auch einfache Aufnahmen ohne künstlerischen Anspruch unter den urheberrechtlichen Schutz von Laufbildern fielen.
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Smartphoneaufnahme als Laufbild urheberrechtlichen Schutz genießt, auch wenn sie keinen Filmcharakter hat. Das Gericht stellte fest, dass der Ersteller des Videos dem Kläger die ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumt hatte. Daher könne der Kläger von dem Medienunternehmen verlangen, die Verbreitung der Standbildaufnahmen zu unterlassen und Schadensersatz zu leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Frau mit Smartphone (Archiv)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist die zentrale Aussage des Artikels in einem Satz?
Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass Smartphone-Videos von Ereignissen wie Naturkatastrophen urheberrechtlich geschützt sind, nachdem ein Medienunternehmen ohne Erlaubnis Standbilder aus einem privat aufgenommenen Hochwasser-Video verbreitet hatte.