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Patient mit Infusionsständer (Archiv)

Hacker entdecken Sicherheitslücke bei elektronischer Patientenakte

Veröffentlicht am April 30, 2025 von dts Nachrichtenagentur

Berlin () – Auch die für den offiziellen Start der elektronischen Patientenakte (ePA) in dieser Woche neu hinzugefügten Sicherheitsmaßnahmen haben sich offenbar als unzureichend erwiesen. Wie der „Spiegel“ berichtet, haben ethische Hacker des Chaos Computer Club (CCC) eine zentrale neu hinzugefügte Schutzvorkehrung überwunden und die Behörden informiert.

Die Betreiber reagierten am Mittwochnachmittag auf den Hinweis mit einer sofortigen Notfallmaßnahme. Die weitere ePA-Sicherheitslücke sei damit vorerst geschlossen.

Bereits Ende des vergangenen Jahres hatten die IT-Sicherheitsexperten eine Reihe von Schwachstellen im System der ePA publik gemacht. Die Gematik als Betreiber musste einräumen, dass die Angriffsszenarien „technisch möglich“ seien, wenn auch in der Realität „wenig wahrscheinlich“. Der Start der ePA wurde daraufhin auf Dienstag dieser Woche verschoben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte damals dazu mitgeteilt, man bringe die ePA „erst dann, wenn alle Hackerangriffe, auch des CCC, technisch unmöglich gemacht worden sind“.

Um den Zugriff von Unbefugten auf elektronische Patientenakten zu erschweren, wurde daraufhin unter anderem die zusätzliche Abfrage eines Prüfwertes eingeführt, der sich aus dem Datum des Versicherungsbeginns und der Straße und Hausnummer der Wohnanschrift der versicherten Person zusammensetzt. Die Hacker demonstrierten nun, dass sie diese Daten unter bestimmten Voraussetzungen automatisiert abfragen können, im System der sogenannten elektronischen Ersatzbescheinigung. Es wird normalerweise dazu genutzt, um Patienten, die ihre Gesundheitskarte vergessen haben, trotzdem abrechnen zu können. Mit den abgefragten Daten lässt sich der Prüfwert berechnen, das Verfahren dazu ist öffentlich dokumentiert.

Siehe auch:  Verbraucherschützer werfen Telekom Verstoß gegen Netzneutralität vor

Die Gematik reagierte mit einer „Sofortmaßnahme“. Das Verfahren wurde demnach „vorerst ausgesetzt“. Die elektronische Ersatzbescheinigung steht damit vorerst nicht mehr zur Verfügung. Es gebe „bislang keine Hinweise darauf, dass es einen unbefugten Zugriff auf elektronische Patientenakten gegeben hat“, hieß es bei der Gematik.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Patient mit Infusionsständer (Archiv)


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