Wiesbaden () – Der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, hat sich erfreut über den Plan von Union und SPD zur Einführung der mehrmals von Gerichten gestoppten Vorratsdatenspeicherung gezeigt. „Wir warten sehnsüchtig darauf, dass das geltendes Recht wird“, sagte er der „Frankfurter Rundschau“ (Samstagsausgabe). „Die IP-Adresse ist häufig der einzige Weg festzustellen, von welchem Gerät eine Straftat begangen wurde.“
Datenschutzbedenken sieht der BKA-Präsident nicht. Der Eingriff in die Rechte der Bürger sei seiner Ansicht nach extrem gering. „Wir haben die Daten nicht, wir fragen nur ab, wenn es eine Straftat gab und wir wissen wollen, von welchem Gerät diese Straftat begangen worden ist“, erläuterte Münch.
Dagegen macht die Bundesdatenschutzbeauftragte Louise Specht-Riemenschneider Bedenken geltend. Die Drei-Monats-Frist sei zwar kürzer als die bisherigen Vorschläge. „Aber ich sehe dennoch Widersprüche zur nationalen und europäischen Rechtsprechung“, sagte Specht-Riemenschneider der Zeitung.
Selbst das Bundeskriminalamt gehe nach einer Studie zu Verdachtsmeldungen im Bereich der Kinderpornographie „davon aus, dass die Erfolgsquote oberhalb einer Speicherverpflichtung von zwei bis drei Wochen nicht mehr signifikant ansteigt“, so Specht-Riemenschneider. „Ein Gericht könnte sich an solchen Studien orientieren und zu dem Ergebnis kommen, dass ein absolut notwendiger Zeitraum jedenfalls nicht darüber hinausgehen kann.“
CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart: „Wir führen eine verhältnismäßige und europa- und verfassungsrechtskonforme dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern ein, um diese einem Anschlussinhaber zuordnen zu können.“
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Holger Münch (Archiv)
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