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Computer-Nutzerin (Archiv)

Ex-Verfassungsrichter warnt vor Aushöhlung der Meinungsfreiheit

Veröffentlicht am April 2, 2025 von dts Nachrichtenagentur

Berlin () – Der frühere Bundesverfassungsrichter Peter Michael Huber hat die schwarz-roten Vorhaben für eine stärkere Medienaufsicht kritisiert. „Hass und Hetze sind keine rechtlich klaren Begriffe, sondern Einfallstore für die Durchsetzung ideologischer Vorstellungen vor allem aus dem links-grünen Milieu“, sagte er dem „Stern“. Dadurch werde der Korridor des Sagbaren immer stärker verengt. Die Abgrenzung zum Strafrecht verschwimme.

Huber bezog sich auf die laufenden Koalitionsgespräche von Union und SPD. Die für „Kultur und Medien“ zuständige Arbeitsgruppe hat vereinbart, „auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze“ vorzugehen. „Wir werden durchsetzen, dass Online-Plattformen ihren Pflichten hinsichtlich Transparenz und Mitwirkung gegenüber der Aufsicht nachkommen, sowie eine verschärfte Haftung für Inhalte prüfen“, heißt es in dem Papier. In diesem Zusammenhang stellen die Verhandler geeint fest: „Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt.“

Kritiker sehen in der Formulierung ein potenzielles „Lügen-Verbot“. Auch Huber kritisiert das Vorgehen der künftigen Koalition. Zwar stimme es, dass eine bewusste, also vorsätzliche Verbreitung falscher Tatsachen nicht unter Schutz von Artikel 5 des Grundgesetzes falle, sagte er: „Die Frage ist allerdings, dass der Wahrheitsgehalt einer Äußerung oft unklar ist und wie der Vorsatz festgestellt werden kann.“

Siehe auch:  EU-Kommission unterstellt Tiktok Verstoß gegen EU-Recht

Der Ex-Verfassungsrichter warnte vor einer weiteren Einschränkung der Meinungsfreiheit. „Da ist etwas ins Rutschen geraten, was die für unsere Demokratie konstitutive Meinungsfreiheit auszuhöhlen droht“, sagte er. „Dass die neue Bundesregierung dies fortsetzen will, ist enttäuschend.“

Huber war von 2010 bis 2023 Mitglied des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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