Berlin () – Das Bundesjustizministerium erprobt seit Donnerstag einen Onlinedienst für eine digitale Klage im Bereich der Fluggastrechte. Die Bürger können sich über ihre Ansprüche bei Flugproblemen informieren und mit einem Vorab-Check herausfinden, ob ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung infrage kommen könnte und wie hoch diese ausfallen könnte, teilte das Ministerium mit.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, digital eine Klage zu erstellen. An sieben Gerichten deutschlandweit können entsprechende Klagen auch digital eingereicht werden, hieß es weiter.
Der scheidende Justizminister Volker Wissing erklärte dazu: „Mit dem Onlinedienst für Fluggastrechte gehen wir einen großen Schritt auf dem Weg zum digitalen Rechtsstaat der Zukunft. Wer zum Beispiel rechtliche Ansprüche wegen Verspätung eines Fluges selbst durchsetzen möchte, dem wird das Online-Tool vieles erleichtern: Man kann damit sogar eine Klage digital erstellen und bei Gericht einreichen.“
Mittelfristig werde die Erprobung des Onlinedienstes allen Bürgern zugutekommen. „Denn die Erfahrungen mit dem neuen Angebot werden uns dabei helfen, ein großes rechtspolitisches Ziel zu erreichen: einen Rechtsstaat auf der Höhe der Zeit, in dem viele Ansprüche einfach und digital durchgesetzt werden können – per Klick von zu Hause aus, in einem nutzerfreundlichen und strukturierten Verfahren“, so Wissing.
Die Bürger können sich über mögliche Ansprüche bei Flugproblemen informieren. Das betrifft insbesondere Fälle von Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Sie können sich zudem darüber informieren, wie sie ein Klageverfahren ohne anwaltliche Hilfe einleiten können und welche Alternativen zu einer Klage bestehen.
Es besteht die Möglichkeit, einen Vorab-Check durchzuführen und herauszufinden, ob möglicherweise ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung besteht und wie hoch dieser ausfallen könnte.
Nutzer können digital eine Klage erstellen und bei den an dem Pilotversuch teilnehmenden Gerichten einreichen. Aktuell beteiligen sich folgende Amtsgerichte an dem Pilotversuch: Bremen, Düsseldorf, Erding, Frankfurt am Main, Hamburg, Königs Wusterhausen und Nürtingen. Diese Gerichte sind für die Flughäfen Bremen, Düsseldorf, München, Frankfurt am Main, Hamburg, Berlin-Brandenburg und Stuttgart zuständig.
Der Onlinedienst wird im Rahmen des Projektes „Zivilgerichtliches Online-Verfahren“ vom Bundesministerium der Justiz und dem „DigitalService“ des Bundes entwickelt und erprobt.
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