Bonn () – Die Bundesnetzagentur hat die Rechte für die Mobilfunkfrequenzen in Deutschland unter Auflagen verlängert. Konkret würden die Frequenznutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz übergangsweise um fünf Jahre fortgeführt, teilte die Behörde am Montag mit.
Die Verlängerung ist demnach für die Mobilfunknetzbetreiber mit Verpflichtungen verbunden, insbesondere mit Versorgungs- und weiteren Auflagen. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur das Benehmen des Beirats mit der Entscheidung eingeholt.
Mit der Entscheidung verbessere man die Mobilfunkversorgung für alle Verbraucher und fördere den Wettbewerb, sagte Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller. „Die Verlängerung der Frequenzen ist mit ambitionierten Versorgungsauflagen verknüpft. Eine spezifische Versorgungsauflage für den ländlichen Raum und eine Flächenauflage fördern gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land.“
Konkret sollen ab 2030 bundesweit mindestens 99,5 Prozent der Fläche mit mindestens 50 Mbit/s versorgt sein. Darüber hinaus ist eine Versorgung in jedem Bundesland von mindestens 99 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gemeinden sowie aller Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s ab 2029 vorgesehen. Alle Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen des Kernnetzes des Bundes sollen ab 2029 mit mindestens 50 Mbit/s versorgt werden, alle Kreisstraßen ab 2030.
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