Mainz () – Deutsche Datenschutzbehörden beraten Schritte zur Überprüfung der chinesischen KI-Anwendung Deep Seek. „Es scheint bei Deep Seek datenschutzrechtlich an so ziemlich allem zu fehlen“, sagte Dieter Kugelmann, Datenschutzbeauftragter in Rheinland-Pfalz dem Fachdienst „Tagesspiegel Background“ (Donnerstagsausgabe). Kugelmann ist zudem Co-Vorsitzender des Arbeitskreises KI der Datenschutzkonferenz.
In den Datenschutzrichtlinien von Deep Seek wird eine umfangreiche Erfassung von Informationen durch die App angegeben: Von der IP-Adresse über Chatverläufe und hochgeladenen Dateien bis hin zu den Mustern und dem Rhythmus der Tastaturanschläge. „Wir speichern die von uns erfassten Daten auf sicheren Servern in der Volksrepublik China“, heißt es dort nach Angaben der Zeitung.
Die DSGVO erlaubt nur den Datenaustausch mit Staaten, deren Schutzniveau mit dem in der Europäischen Union vergleichbar ist. Es fehlt ein Abkommen zwischen China und der EU, damit der Datenaustausch auf einer rechtlich sicheren Basis stattfinden kann.
Laut Kugelmann seien bislang auch keine europäische Niederlassung und auch kein zuständiger gesetzlicher Vertreter bekannt. Schon das könnte womöglich als ein Verstoß gegen die DSGVO gewertet werden.
Deep Seek war am Mittwoch Diskussionsthema auf der Zwischenkonferenz der Datenschutzbehörden in Berlin. „Wir prüfen nun, was man machen kann“, sagte Kugelmann. Rheinland-Pfalz und mehrere andere deutsche Datenschutzbehörden wollen gemeinsam beraten, welche weiteren Schritte sie einleiten. Die wahrscheinlichste Option ist dabei zunächst einen Fragebogen zur Datenverarbeitung an das Unternehmen zu schicken.
Die italienische Datenschutzbehörde hatte am Mittwoch bereits Informationen angefordert und für die Beantwortung eine Frist von 20 Tagen eingeräumt. In Italien kann Deep Seek in den App-Stores von Apple und Google derzeit nicht mehr heruntergeladen werden. Laut „Corriere della Sera“ und anderen italienischen Medien dürfte die derzeitige Blockade der App eine Vorsichtsmaßnahme des chinesischen Unternehmens als Reaktion auf die Datenschutzanfrage sein.
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