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Robert Habeck am 15.11.2024

Habeck: Angezeigte Beleidigung nur Auslöser für Hausdurchsuchung

Veröffentlicht am November 17, 2024 von dts Nachrichtenagentur

Berlin () – Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck hat seine Anzeige gegen einen Mann wegen Beleidigung verteidigt. „Ich habe mich am Anfang der Legislatur, als es so hart zuging, entschieden, Beleidigungen, Bedrohungen zur Anzeige zu bringen. Das sind sehr viele“, sagte er am Sonntag dem ARD-Hauptstadtstudio.

Das werde über Agenturen gefiltert. „Und in diesem Fall kam es von der bayerischen Polizei“, so der Grünen-Politiker.

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hatte am Freitag bestätigt, dass einem 64-jährigen Mann aus dem Landkreis Haßberge vorgeworfen werde, im Frühjahr oder Sommer Habeck „über das Internet“ beleidigt zu haben, und dass es am Dienstag bei dem Beschuldigten deswegen eine Wohnungsdurchsuchung gegeben habe.

Der Tatverdächtige habe auf der Internetplattform „X“ (früher: Twitter) eine Bilddatei hochgeladen, die eine Porträtaufnahme des Bundeswirtschaftsministers mit dem an den Werbeauftritt der Firma Schwarzkopf angelehnten Schriftzug „Schwachkopf Professional“ zeige. Durch Habeck sei Strafantrag gestellt worden.

Habeck räumte nun ein: „Natürlich ist jetzt `Schwachkopf` nicht die schlimmste Beleidigung, die jemals ausgesprochen wurde. Was aber dann passiert ist, nämlich dass die Staatsanwaltschaft dann den Laptop oder das Endgerät beschlagnahmt hat, also ins Haus reingegangen ist, hat mit meiner Anzeige nur als Auslösendes, glaube ich, zu tun“, sagte der Grünen-Spitzenkandidat. „Denn in der Erklärung der Polizei war ja von rassistischen Hintergründen die Rede oder antisemitischen Hintergründen die Rede. Deswegen denke ich, dass das zwar die gleiche Person ist, aber diese Anzeige nur Auslöser war.“

Siehe auch:  Bundesweite Ausfälle beim E-Rezept

Die Staatsanwaltschaft hatte am Freitag mitgeteilt, dass der Durchsuchung eine richterliche Anordnung vorangegangen sei, Polizeibeamte der Kriminalpolizei Schweinfurt hätten sie durchgeführt. Dabei sei ein ein Tablet des Beschuldigten sichergestellt worden.

Neben dem der Beleidigung bestehe aber auch „der Anfangsverdacht einer Volksverhetzung gemäß § 130 StGB, da dem 64-Jährigen darüber hinaus vorgeworfen wird, im Frühjahr 2024 auf der Internetplattform „X“ eine Bilddatei hochgeladen zu haben, auf der ein SS- oder SA-Mann mit dem Plakat und der Aufschrift „Deutsche kauft nicht bei Juden“ sowie u.a. der Zusatztext „Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal! “ zu sehen ist“, wie es weiter von der Staatsanwaltschaft hieß.

Die Wohnungsdurchsuchung sei zudem „im Zusammenhang mit einem bundesweiten Aktionstag gegen antisemitische Hasskriminalität im Internet“ erfolgt. Die weiteren Ermittlungen gegen den Beschuldigten würden durch die Kriminalpolizei Schweinfurt und die Staatsanwaltschaft Bamberg geführt.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Robert Habeck am 15.11.2024


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