Berlin () – Die Bundesregierung will mit einer Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes die Digitalisierung der Verwaltung forcieren und dabei für die Bürger ein digitales Postfach schaffen. Nach langen Diskussionen hat sich die Regierung auf eine Reform der bisherigen Regeln geeinigt, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Mittwochausgabe).
Der 77-seitige Gesetzentwurf aus dem Innenministerium von Nancy Faeser (SPD) soll an diesem Mittwoch das Kabinett passieren. Die Regierung werde zudem Eckpunkte für eine digitale Verwaltung beschließen, heißt es in Regierungskreisen. Die Deutschen sollen demnach flächendeckend ein digitales Postfach bekommen. „Der Bund stellt ein Bürgerkonto (BundID) … zentral bereit“, heißt es in den Papieren.
Damit übernimmt er die Aufgabe von den Ländern, die das Vorhaben teils nur sehr schleppend vorantrieben. Die Bürger sollen so künftig Anträge stellen, korrigieren, ergänzen oder auch Nachfragen stellen können. Auch Behörden soll es damit möglich sein, Fragen zu klären oder an das Auslaufen von Fristen zu erinnern – etwa beim Ablauf von Personalausweisen. Damit Bürger Online-Dienste leichter nutzen können, soll die Schriftform abgeschafft und durch die elektronische Form ersetzt werden.
Für Behörden werde der Bund künftig einen digitalen „Siegeldienst“ bereitstellen, heißt es im Gesetzentwurf weiter. Bürger sollen sich künftig mit einem Online-Ausweis oder ihrem Elster-Steuerzertifikat ausweisen können. Während Bürger künftig die Wahlfreiheit beim Verwaltungszugang behalten sollen, gilt für die Kommunikation mit Unternehmen eine klare Frist. Nach fünf Jahren sollen die Verwaltungen ihre Dienste rein digital anbieten.
Auch bei der Software soll sich manches ändern. „Bund und Länder werden Eigenentwicklungen wo immer sinnvoll und möglich nur noch als Open Source beauftragen“, heißt es in dem Entwurf. Die Online-Plattformen der deutschen Verwaltung müssten künftig einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang anbieten. So sollten externe Software-Entwickler Dienste dafür anbieten können.
Allerdings soll das nur gelten, wenn keine sicherheitsrelevanten Aufgaben damit erfüllt werden. Dem Gesetzentwurf zufolge soll die forcierte Digitalisierung den Bund einiges kosten. Der Gesetzentwurf beziffert die Ausgaben auf fast 700 Millionen Euro. „Mit der Änderung des Onlinezugangsgesetzes wollen wir die Weichen für den digitalen Staat neu stellen“, sagte die Innen- und Digitalpolitikerin Misbah Khan (Grüne) der SZ. „Die Digitalisierung der Verwaltung war bisher vor allem kostenintensiv und ineffizient, das kritisieren wir schon lange.“
Der Vorrang für Open-Source-Software und der Plan für eine komplett digitale Abwicklung von Behördenleistungen könne das ändern, sagte Khan. Allerdings kündigen die Parlamentarier an, dass sie die Pläne nachschärfen könnten. „Im parlamentarischen Verfahren werden wir jetzt prüfen, ob die Maßnahmen ausreichen, um das Großprojekt Verwaltungsdigitalisierung umzusetzen“, so Khan.
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