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am 23.01.2009 um 09:45 Uhr
Quelle: http://www.spiegel.de
Der Bundesgerichtshof hat drei Entscheidungen über den Umgang mit Googles beliebten Adwords-Werbeangeboten bekanntgegeben. Es ging um die Frage, ob man sich dort mit fremden Federn schmücken darf. Man darf, meint der BGH - es kommt nur darauf an, mit welchen Federn.
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