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am 16.07.2009 um 09:32 Uhr
Quelle: http://www.spiegel.de
Die Polizei darf E-Mails auch dann sicherstellen, wenn sie auf dem Mailserver eines Internet-Anbieters gespeichert sind. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts können die Ermittler sich dabei auf die normalen Regeln zur Durchsuchung und Beschlagnahme stützen.
Flash ist nicht auf das Internet begrenzt. Sie können es auch jenseits der Website einsetzen: etwa im PDF, in Powerpoint oder als Desktop-Anwendung.
Flash hat sich inzwisch...
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